„Die KSS forderte bereits in einer Stellungnahme im Rahmen der Anhörung von der Staatsregierung beispielsweise eine Promovierendenvertretung. Darüber hinaus sprach sich neben uns eine Reihe von Sachverständigen im Wissenschaftsausschuss am 14. August für die Streichung der Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft aus", führtt Daniel Irmer, Sprecher der KSS, aus. Nicht nur hier unterbreiten GEW und KSS konkrete Vorschläge.
„Für gute Beschäftigungsbedingungen reichen die im Entwurf enthaltenen Regelungen nicht aus” betont David Jugel, stellvertretender Vorsitzender der GEW Sachsen aus dem Bereich Hochschule und Forschung. So schlägt die GEW Sachsen unter anderem eine Verankerung des „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" im Gesetz vor und die Streichung der Regelung, die nur befristete Beschäftigung bei Finanzierung aus Drittmitteln erlaubt.
Bernd Hahn, Sprecher des Landesausschusses der Studentinnen und Studenten der GEW Sachsen ergänzt: „Auch die Studiengebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit und für ein Zweitstudium sowie für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gehören abgeschafft, denn sie errichten unnötige Hürden für die Teilhabe an Hochschulbildung."
In der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses sind nicht einmal die in der Anhörung empfohlenen Änderungen am vorliegenden Entwurf aufgegriffen worden. Dabei bleiben rechtlich bedenkliche Fragen, zum Beispiel zur Begrenzung der familienpolitischen Komponente auf Tenure-Track-Stellen, offen. „GEW und KSS fordern die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, einen Entwurf für eine umfassende Novellierung des Landeshochschulgesetzes vorzulegen, der auch die noch offenen Punkte des Koalitionsvertrags umsetzt ", so Irmer und Jugel abschließend, „und stehen für Gespräche hierzu jederzeit bereit."