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Mitbestimmung

Personalvertretungsgesetz: Eine Stärkung der Mitbestimmung ist auch eine Stärkung der Demokratie

Am morgigen 12. Juni berät der Sächsische Landtag über Änderungen des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht positive Änderungen bei der Freistellung und in der rechtssicheren digitalen Arbeit von Personalräten vor, Mitbestimmungsrechte im Bildungsbereich bleiben jedoch unzureichend.

Dazu erklärt Burkhard Naumann, Landesvorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW in Sachsen: „Wir begrüßen, dass eine der letzten Handlungen des Landtages vor der Wahl die Modernisierung der Personalratsarbeit ist. Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Freistellungen von Personalräten im öffentlichen Dienst an die der Betriebsräte in Unternehmen angeglichen. Zudem wird die digitale Arbeit von Personalräten endlich rechtssicher möglich.”

Naumann hat im Innenausschuss des Landtages Anfang März zum Gesetzentwurf Stellung genommen und die Einschränkungen der Mitbestimmung von Personalräten im öffentlichen Bildungssektor kritisiert:

„Personalräte sind ein wesentliches Element der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Eine Stärkung der Mitbestimmung ist auch eine Stärkung der Demokratie. Im Bildungsbereich gibt es dabei jedoch noch immer starke Einschränkungen, die auch der vorliegende Gesetzentwurf nicht berücksichtigt: Personalräte haben bei der Einstellung und Abordnung von Lehrkräften häufig kein Mitwirkungsrecht. Lehrkräfte im Referendariat und studentische Beschäftigte haben keine eigenen Personalvertretungen. An Hochschulen wird der Personalrat nur auf Antrag der überwiegend befristet Beschäftigten beteiligt und freigestellte Hochschulpersonalräte werden im jeweiligen Institut nicht ersetzt. Diese Baustellen müssen von der nächsten Landesregierung dringend angegangen werden, um die demokratische Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zu stärken.”

Kontakt
Matthes Blank
Pressesprecher / Referent für Öffentlichkeitsarbeit
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