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Leerer Bauch studiert nicht gern

GEW Sachsen begrüßt Initiative zur langfristigen Sicherung der Studentenwerke

Der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtages befasste sich heute in öffentlicher Anhörung mit der mangelnden Finanzierung der Sächsischen Studentenwerke. Die Anhörung fand auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN statt.
Die GEW Sachsen begrüßt – ebenso wie es heute einhellig auch alle Sachverständigen taten – diese Initiative der Landtagsfraktion der GRÜNEN ausdrücklich. Die viel zu niedrige Finanzausstattung der Studentenwerke in Sachsen ist seit langem auch Gegenstand der Kritik der Bildungsgewerkschaft an der Bildungsfinanzierung im Freistaat Sachsen.
Marco Unger, Stellvertretender Vorsitzender der GEW Sachsen und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates des Studentenwerks Chemnitz/Zwickau erklärt hierzu: "Eine so einhellige Meinung aller Sachverständigen zu einem Antrag ist in einer öffentlichen Anhörung selten zu hören. Das Engagement der Staatsregierung für die sächsischen Studentenwerke ist aber auch in besonderem Maße kritikwürdig. So lange der Ministerpräsident in der Kantine der Staatskanzlei preiswerter essen kann als 100.000 Studierende in Sachsens Mensen ist der politische Fokus falsch. In den letzten 10 Jahren wurden die Zuschüsse für die Studentenwerke mehr als halbiert, die Finanzierung für Wohnrauminvestitionen sind ebenfalls nahezu komplett gestrichen worden, so dass sich die Beiträge und Preise für Studierende stark erhöhten. Aber eine Reduktion der Studentenwerke auf Essen und Wohnen - wie es in der sächsischen Politik derzeit praktiziert wird - ist falsch. Studentenwerke betreuen ausländische Studierende, bieten soziale Leistungen - wie Beratungen - oder kulturelle Veranstaltungen an. Dies alles wird aus den Semesterbeiträgen und damit zu 100% von den Studierenden selbst finanziert. Das kann so nicht bleiben, hier ist der Freistaat Sachsen stärker gefragt.“
Die GEW Sachsen fordert daher, die Finanzierung der Studentenwerke auf mindestens 10 Millionen Euro zu verdoppeln und geeignete Programme für energetisch-nachhaltige Wohnheime und zur Mensensanierung aufzulegen.