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Tarifrunde Bund und Kommunen 2025

Kita-Warnstreiks in Chemnitz und Leipzig vor dritter Verhandlungsrunde

Um ihren Forderungen vor der dritten Verhandlungsrunde, die am Freitag dieser Woche beginnt, Nachdruck zu verleihen, ruft die GEW Sachsen ihre Mitglieder in den kommunalen Kitas und Horten am 13. März in Chemnitz sowie am 12. und 13. März in Leipzig zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Zeiten und Orte für die Berichterstattung:

Leipzig:

  • 12. März: ab 9 Uhr: Streikfrühstück in der GEW-Geschäftsstelle, Nonnenstr. 58
  • 13. März: Streikversammlung, Zeit und Ort stehen ab Mittwoch auf www.gew-sachsen.de/warnstreik

 

Chemnitz

  •  13. März: ab 9 Uhr Streikkundgebung am Technischen Rathaus auf dem Friedensplatz, anschließend Demozug durch die Innenstadt

 

Burkhard Naumann, Vorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen: „Wir wollen am Wochenende einen ordentlichen Tarifabschluss und werden das an diesen beiden Warnstreiktagen noch einmal deutlich machen. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erwarten, dass sich die Arbeitgeber endlich bewegen. Nur mit einem ernsthaften Entgegenkommen lassen sich weitere Streiks vermeiden.”


 

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 24. Januar 2025 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TVöD. Nach zwei Verhandlungsrunden haben die Arbeitgeber noch kein ernstzunehmendes Angebot vorgelegt.

Gefordert werden für die Beschäftigten von Bund und Kommunen:

  • 8 Prozent mehr Gehalt – mindestens 350 Euro
  • Höhere Zuschläge für Überstunden und besondere Arbeitszeiten
  • Drei zusätzliche freie Tage pro Jahr
  • Ein „Meine-Zeit-Konto“, in dem die Beschäftigten Entgelterhöhungen und Zuschläge ansparen können, um sie zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder für zusätzliche freie Tage beziehungsweise längere Freistellungsphasen zu nutzen
  • Einen Gewerkschaftsbonus in Form eines weiteren freien Tages pro Jahr für Gewerkschaftsmitglieder
  • Eine Wiederaktivierung der Regelungen zur Altersteilzeit