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Umsetzung des Zukunftsvertrages sichern

GEW Sachsen tritt für mehr Dauerstellen bei Begrenzung der Lehrverpflichtung ein

Am 26. Juni hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern die von den Landesregierungen vorgelegten Verpflichtungserklärungen gemäß des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ zur Kenntnis genommen, so dass mit dessen Umsetzung wie geplant am 1. Januar 2021 begonnen werden kann.

Uschi Kruse, Vorsitzende der GEW Sachsen, erklärt hierzu:

„Leider hat die Bundesregierung den Ländern keine klaren Vorgaben gemacht, wie die Beschäftigungs- und Qualitätssicherungsziele des Zukunftsvertrages zu erreichen sind. Nun gilt es bei der Umsetzung an den sächsischen Hochschulen deutliche Verbesserungen bei den Beschäftigungsbedingungen zu erreichen und eine hohe Qualität der Lehre zu gewährleisten. Die Staatsregierung hat hier sowohl bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Fortschreibung der `Hochschulentwicklungsplanung 2025‘ und der Zuschussvereinbarung für den verbleibenden Zeitraum 2021-2024 als auch bei der anstehenden Verhandlung der neuen Zielvereinbarungen Gelegenheiten, gemeinsam mit den Hochschulen entsprechende Schritte auf den Weg zu bringen.“

Das zweite zentrale Ziel des Zukunftsvertrages ist neben dem bedarfsgerechten Kapazitätserhalt die Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre. Für die GEW ist dies untrennbar mit guten Beschäftigungsbedingungen verbunden. Hierzu gehört neben einem deutlich höheren Anteil an unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen eine Begrenzung der Lehrverpflichtung.

Uschi Kruse betont: „Wenn wie aktuell an der Universität Leipzig zwar mehr Dauerstellen geschaffen werden, dies aber mit einer Steigerung der Lehrverpflichtung um 25% gegenüber aktuellen befristeten Stellen verbunden wird, läuft das den Zielen des Zukunftsvertrags zuwider.“

Die GEW Sachsen unterstützt daher die Aktionen von Beschäftigten und Studierenden der Lehrer*innenbildung an der Universität Leipzig wie den Fahrrad-Protest „Notbremse ziehen gegen Kürzungen!“ am morgigen Dienstag.

Leider nicht enthalten sind in der sächsischen Verpflichtungserklärung konkrete Aussagen zu mehr Dauerstellen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie an den Kunst- und Musikhochschulen (mit Ausnahme der Lehrer*innenbildung). Auch hier besteht aus Sicht der GEW Sachsen erheblicher Handlungsbedarf. Dies betrifft ebenso die Studienakademien der Berufsakademie Sachsen.