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Schule

GEW Sachsen: SMK veröffentlicht irreführende Zwischenergebnisse der Arbeitszeitstudie

Die Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen kritisiert die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen der Arbeitszeitstudie des Kultusministeriums (SMK) in der Freien Presse.

Burkhard Naumann, Landesvorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW in Sachsen, nennt diese irreführend: „Die Daten umfassen nur die letzte Sommerferienwoche bis zu den Weihnachtsferien. Jeder an der Schule weiß, dass die größere Belastung im Schuljahr erst danach kommt: Notendruck, Bildungsempfehlungen und Zeugnisse im Januar und Februar, ab März Kompetenztests, Vorprüfungen, Prüfungen und Klassenfahrten. Die Zwischenergebnisse zeigen ein deutliches Zerrbild. Je nach Fach, Schulart und individuellen Aufgaben schwankt die Belastung der Lehrkräfte innerhalb eines Schuljahres deutlich. Es wäre seriös gewesen, erste Ergebnisse erst nach Studienabschluss zu veröffentlichen. Statt über halbgare Daten zu diskutieren, sollte das Kultusministerium seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber endlich wahrnehmen und für Entlastung der Kolleginnen und Kollegen sorgen, insbesondere der hochbelasteten!”

Die Arbeitszeit von Lehrkräften beschäftigt seit Jahren auch die Gerichte. Zuletzt hatte das OVG in Niedersachsen einem Schulleiter aufgrund von nachgewiesener Mehrarbeit einen finanziellen Ausgleich von 31.000 Euro zugesprochen (Az.: 5 LC 193/20 vom 11.02.2025). 

Während Arbeitgeber nach Rechtsprechung des BAG (Az. 1 ABR 22/21 vom 13.09.2022) zu einer generellen Arbeitszeiterfassung aller Beschäftigten verpflichtet sind und das SMK   n dieser Verpflichtung nach wie vor nicht nachkommt, kritisiert die GEW Sachsen eine systematische Untererfassung bei der Arbeitszeitstudie des SMK.

„Wir haben das Kultusministerium im September 2023 zu Verhandlungen über die Arbeitszeiterfassung aufgefordert. Dies erfolgte nach Veröffentlichung einer von der GEW geförderten wissenschaftlichen Arbeitszeitstudie, die deutliche Mehrbelastungen von Lehrkräften nachgewiesen hat. Die Studie wurde vom anerkannten und einschlägigen Wissenschaftsteam unter Leitung von Dr. Mußmann von der Universität Göttingen durchgeführt. Statt vernünftige Lösungen für eine rechtskonforme, einfache Zeiterfassung zu suchen, setzt das Kultusministerium auf eine weitere Erhebung der Arbeitszeiten durch eine Unternehmensberatung. Rechtlich vorgeschrieben ist allein die Dokumentation von Beginn und Ende der Arbeitszeiten. Was zu großen Problemen führt: In der Studie muss jede einzelne Tätigkeit in der Schule und zuhause detailliert aufgeschrieben werden. Das ist eine Sisyphusarbeit, die im Alltag schwer leistbar ist. Viele Lehrkräfte haben uns bereits gemeldet, dass sie aufgrund des hohen Aufwandes viele Tätigkeiten nicht dokumentieren. Das führt zu einer systematischen Untererfassung bei der Studie. Hinzu kommt, dass das SMK die von uns geforderte zeitliche oder finanzielle Entschädigung ablehnt. Viele haben die Befragung abgebrochen. Nicht ohne Grund mussten zum Schulhalbjahr nochmal 700 Lehrkräfte zusätzlich verpflichtet werden“, so Naumann abschließend.

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Matthes Blank
Pressesprecher / Referent für Öffentlichkeitsarbeit
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