Zur heutigen Gesetzesanhörung des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien legt die GEW Sachsen eine Stellungnahme vor.
Marco Unger, stellvertretender Landesvorsitzender für Hochschule und Forschung: „Das Gesetz trägt die Handschrift sowohl der CDU- als auch der FDP-Fraktion, jedoch sind die inhaltlichen Positionen so weit auseinander, dass sie sich widersprechen und ausschließen.“
Die Hochschulen sollen, so suggeriert der neue Name des Gesetzes, weitreichende Freiheiten erhalten. Die Hochschulen waren jedoch in den letzten 20 Jahren noch nie so stark in ihrer Freiheit eingeschränkt wie durch einige der jetzt vorgesehenen Regelungen. Die Staatsregierung erhält weitgehende Möglichkeiten, den Hochschulen bis in die kleinste Struktur hinein Entscheidungen aufzuzwingen und bei Nichteinhaltung der aufgezwungenen Maßnahmen die Hochschulen zu sanktionieren.
„Freiheit bedeutet in diesem Gesetz die Freiheit 'von' Demokratie und Mitsprache. So werden dem Senat, dem alle Gruppen der Hochschule angehören, wichtige Entscheidungsbefugnisse entzogen. Der Senat darf sich zukünftig nicht mehr mit den Studiengängen der Hochschule befassen, was zu einer qualitativen Verschlechterung der Studienbedingungen führen kann. Bei der Wahl eines neuen Rektors wird einzig dem weitgehend aus externen Personen bestehenden Hochschulrat anheimgestellt, wer auf der Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten steht, von der der erweiterte Senat eine Person wählen muss“, ergänzt Unger.
Für die GEW Sachsen steht fest, dass Hochschulfreiheit mit diesem Gesetz nicht erreicht werden kann. Hochschulfreiheit kann nur durch Einbeziehung aller Hochschulmitglieder in wichtige Entscheidungsprozesse und bei bedarfsdeckender Ausfinanzierung seitens des Freistaates erreicht werden.
GEW Sachsen: Sächsische Hochschulen in ihrer Freiheit gefesselt
Bildungsgewerkschaft legt Stellungnahme zum Hochschul"freiheits"gesetz vor.