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GEW Sachsen fordert die Arbeitsbedingungen an Hochschulen umgehend zu verbessern

GEW Sachsen reagiert auf Landtagsdebatte

Aus Anlass der heute stattfindenden Debatte im Sächsischen Landtag zu einem Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zum Thema „Wissenschaftlichen Nachwuchs, Lehrbeauftragte und Mittelbau an sächsischen Hochschulen stärker fördern“ fordert die GEW Sachsen die Verantwortlichen in der Politik und an den Hochschulen auf, umgehend Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den sächsischen Hochschulen einzuleiten.
David Jugel, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW Sachsen für den Bereich Hochschule und Forschung, erklärt hierzu: „Die GEW Sachsen begrüßt, dass nach den bereits vorliegenden Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. (6/1689) und Bündnis 90/Die Grünen (6/1873) nunmehr auch die Koalitionsfraktionen mit einem gemeinsamen Antrag (6/2006) konkrete Forderungen zu den Arbeitsbedingungen an den Hochschulen unterbreiten und im Landtag zur Diskussion stellen.“ Wiederholt hatten u. a. Antworten auf Kleine Anfragen im Landtag den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Sowohl der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse als auch der Anteil der Kurzzeitbefristungen hieran hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht. Nennenswerte Anteile der Lehre werden durch Lehrbeauftragte geleistet – obwohl diese an den Universitäten und an den Hochschulen für angewandte Wissenschaft laut Landeshochschulgesetz nur zur Ergänzung des Lehrangebots eingesetzt werden dürfen. Große Defizite (und große Unterschiede zwischen den einzelnen Hochschulen) bestehen bei den Beschäftigungsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. Wissenschaftliche Hilfskräfte werden vielerorts in einem überhöhten Maß zur Abdeckung der Lehre herangezogen.
„Die GEW begrüßt weiterhin“, ergänzt Torsten Steidten, Vorsitzender des Bezirksverbandes Hochschule und Forschung der GEW Sachsen, „dass in allen drei nunmehr vorliegenden Anträgen eine Reihe von der GEW auf Bundes- und Landesebene erhobener Forderungen1 ganz oder teilweise aufgegriffen werden. Nun kommt es darauf an, dass die Staatsregierung und die Hochschulen rasch handeln. Jeder Tag, der hierbei ungenutzt vergeht, ist ein schlechter Tag für die Beschäftigten an den Hochschulen und für deren Attraktivität als Arbeitsplatz.“
„Gleichzeitig muss darauf geachtet werden,“ so David Jugel, „dass Feuer hier nicht wieder mit Feuer bekämpft wird. Die im Antrag geforderten Personalkonzepte inklusive der Definition von Daueraufgaben in Forschung und Lehre und einer Selbstverpflichtung der Hochschulen für diese Daueraufgaben im Wesentlichen unbefristete Beschäftigungsverhältnisse bereitzustellen sollten keinesfalls nur durch Anreizsysteme, wie zusätzliche befristete Fördermittel2, an die Hochschulen herangetragen werden. Dies erhöht letztlich die begrenzten Planungshorizonte der Hochschulen und fördert die gängige prekäre Befristungspraxis. Sinnvoller sind konkrete und durchsetzbare Vereinbarungen zwischen Freistaat und Hochschulen bei einem gleichzeitigen Ausbau der Grundfinanzierung der Hochschulen. Die frei gewordenen BAföG-Mittel geben dem Freistaat den dazu nötigen Finanzrahmen“. Das Gleiche gelte – so Jugel weiter – für die durch die Koalitionsfraktionen geforderte Festlegung von Mindeststandards für befristete
Arbeitsverhältnisse. Diese sollten im Zuge solcher Vereinbarungen festgeschrieben werden. Erste Schritte zur Umsetzung sieht die GEW Sachsen in einer Festschreibung der Mindeststandards und Personalkonzepte im neuen Hochschulentwicklungsplan, den die Staatsregierung aktuell erarbeitet.
Abschließend weist Torsten Steidten darauf hin, „dass es zu befürworten ist, dass zumindest in der Begründung des Antrags von CDU und SPD die Einbeziehung von Personalräten und Mittelbauvertretungen gefordert wird. Aus Sicht der GEW sollten jedoch auch die Gewerkschaften hierbei berücksichtigt werden“. Die GEW Sachsen steht zu Gesprächen sowohl auf Landes- als auch auf Hochschulebene jederzeit bereit.