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Zukunftsvertrag

GEW Sachsen besorgt um Qualität der Lehramtsausbildung in Sachsen

Voraussichtlich am 26. Juni befasst sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern mit den von den Landesregierungen vorgelegten Verpflichtungserklärungen gemäß des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“. Der Freistaat Sachsen muss entsprechend des Zukunftsvertrags die Kofinanzierung der aus den entsprechenden Mitteln finanzierten Stellen sicherstellen. Nach Informationen aus den Hochschulen kann dies nicht bereits ab 01.01.2021 in vollem Umfang garantiert werden, weil sich die Beschlussfassung über den nächsten Haushalt des Freistaats aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in das Jahr 2021 verschiebt.

Uschi Kruse, Vorsitzende der GEW Sachsen, erklärt hierzu:

„Nach dem Koalitionsvertrag `Gemeinsam für Sachsen‘ für die Jahre 2019-2024 sollen mit den Mitteln des Zukunftsvertrages u.a. die `Überlastpakete‘ und das `Bildungspaket‘ auf Dauer gestellt und ab dem Jahr 2021 800 Stellen für hauptberufliches Personal im Stellenplan ausgebracht werden. Betroffen sind hiermit u.a. eine ganze Reihe von Stellen in der Lehramtsausbildung.“

An der Universität Leipzig wird die Situation aktuell zum Anlass genommen, die Ausschreibung von Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben anzukündigen, die zwar unbefristet sind, aber eine sehr hohe Lehrverpflichtung aufweisen sollen. Diese liegt über der Lehrverpflichtung der aktuellen befristeten Stellen. Die Gesamtzahl der Stellen sinkt indes. Zahlreiche aktuelle Arbeitsverträge der Beschäftigten u.a. in der Lehrerbildung laufen spätestens zum Jahresende aus.

Uschi Kruse betont:

„Die GEW Sachsen begrüßt, dass der Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse erhöht werden soll, befürchtet jedoch ebenso wie viele Mitglieder der Universität, dass durch die hohe Lehrbelastung die Qualität der Lehre sinken und diese von der Forschung abgekoppelt werden wird. Darüber hinaus droht durch das Auslaufen der aktuellen Arbeitsverträge die Gefahr, dass viele Studierende mitten im Wintersemester 2020/21 die Betreuerinnen und Betreuer ihrer Abschlussarbeiten verlieren. Angesichts des bekanntermaßen nach wie vor hohen Lehrkräftebedarfs an den Schulen in Sachsen wäre all das aus unserer Sicht unverantwortlich.“

Die GEW Sachsen hat an die Staatsregierung appelliert, die nötigen Beschlüsse in die Wege zu leiten, damit die Kofinanzierung der o.g. Stellen an den sächsischen Hochschulen in vollem Umfang bereits ab 01.01.2021 abgesichert werden kann.