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Tarifrunde Bund und Kommunen 2025

GEW ruft Kita-Beschäftigte der Stadt Chemnitz am 27. Februar zum Streik auf

Die Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen ruft Beschäftigte an kommunalen Kitas und Horten der Stadt Chemnitz für den 27. Februar 2025 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Hintergrund der Arbeitsniederlegungen sind die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, deren zweite Verhandlungsrunde am 18. Februar ohne Annäherung und ohne Angebot der Arbeitgeber zu Ende gegangen ist. Die dritte Verhandlungsrunde findet vom 14. bis zum 16. März in Potsdam statt.

Burkhard Naumann, Vorsitzender der GEW Sachsen, kritisiert das Verhalten der kommunalen Arbeitgeber: „In der aktuellen Tarifrunde sind bereits zwei Verhandlungsrunden verstrichen, ohne dass die Arbeitgeber auf die Forderungen der Gewerkschaften eingegangen sind oder ein Angebot vorgelegt haben. Das zeugt weder von Wertschätzung noch von Verantwortung gegenüber den Beschäftigten und allen anderen Beteiligten. Denn gerade in der aktuellen Situation brauchen wir schnell einen guten Tarifabschluss für die Beschäftigten der Kommunen. Deshalb erhöhen wir jetzt mit Warnstreiks den Druck auf die Arbeitgeber.”

 

Die GEW Sachsen betont, dass die schlechte Haushaltsplanung der Kommunen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden darf und fordert eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land.

„Neben Entgelterhöhungen braucht es auch Entlastungen für die Erzieherinnen und Erzieher. Gerade die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas sind durch zu große Gruppen viel stärker belastet und häufiger krank als andere Beschäftigtengruppen. Wir fordern mehr freie Tage und mehr Selbstbestimmung über die eigene Arbeitszeit.”, so Naumann weiter.

 

Die GEW fordert für die Beschäftigten von Bund und Kommunen: 

  • 8 Prozent mehr Gehalt – mindestens 350 Euro
  • höhere Zuschläge für Überstunden und besondere Arbeitszeiten
  • drei zusätzliche freie Tage pro Jahr
  • ein „Meine-Zeit-Konto“, in dem die Beschäftigten Entgelterhöhungen und Zuschläge ansparen können, um sie zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder für zusätzliche freie Tage beziehungsweise längere Freistellungsphasen zu nutzen
  • einen Gewerkschaftsbonus in Form eines weiteren freien Tages pro Jahr für Gewerkschaftsmitglieder eine Wiederaktivierung der Regelungen zur Altersteilzeit
Kontakt
Matthes Blank
Pressesprecher / Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Adresse Nonnenstr. 58
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Mobil:  0173 3927918