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Kita

GEW: Personal für Kitas sinnvoll planen und Tarifbindung stärken

Der sich immer stärker abzeichnende Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern droht Sachsen in eine Situation zu bringen, wie wir sie bei Lehrkräften an Schulen bereits vorfinden. Eine bessere Personalplanung und eine gesetzlich verankerte Tarifbindung sind Mittel, die der Freistaat nutzen sollte, damit der Beruf attraktiver und der Personalmangel eingedämmt wird.

„Der Freistaat muss dafür sorgen, dass Fehlzeiten durch Urlaub, Krankheit und Weiterbildung bei der Personalplanung einberechnet werden.“

„Die Personalplanung für Kindertageseinrichtungen in Sachsen erfolgt über einen festen Personalschlüssel. Dieser ist allerdings rein mathematisch berechnet und sagt nichts darüber aus, wie viele Kinder tatsächlich von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden. Er ist zudem so knapp bemessen, dass es bei Urlaub oder Krankheit meist keine Vertretung gibt. Dies führt zur deutlichen Mehrbelastung des Kollegiums und oft zur Zusammenlegung von Gruppen. Die Folge: Der Krankenstand steigt und die Kinder erhalten in der größeren Gruppe nicht die nötige Aufmerksamkeit. Dass der Bildungsauftrag einer Kita dann häufig zu kurz kommt, ist nicht verwunderlich. Der Freistaat muss dafür sorgen, dass Fehlzeiten durch Urlaub, Krankheit und Weiterbildung bei der Personalplanung einberechnet werden“, fordert Ursula-Marlen Kruse, Landesvorsitzende der GEW Sachsen, am Freitag. Laut dem sächsischen Kita-Gesetz beträgt der Personalschlüssel an einer Kinderkrippe eine pädagogische Fachkraft für 5 Kinder, am Kindergarten eine für 12 Kinder und am Hort 0,9 für 20 Kinder.

„Die Zuschüsse an freie Träger müssen an die Zahlung tariflicher Löhne gekoppelt werden.“

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom Mai 2019 ist Sachsen bundesweit Schlusslicht bei der Tarifbindung*. „Wir freuen uns daher, dass sich CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihren Sondierungsgesprächen für eine Erhöhung der Tarifbindung ausgesprochen haben. Dies ist insbesondere bei Kitas dringend notwendig“, so Kruse weiter. Viele Erzieherinnen und Erzieher bei privaten Trägern erhalten nicht annähernd den Lohn, den sie an öffentlichen Kitas bekämen. Aber auch Kommunen sind nicht selten aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ausgetreten und sparen auf dem Rücken der pädagogischen Fachkräfte. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf, nicht zuletzt um den Personalmangel einzudämmen. Kruse betont: „Die Zuschüsse an freie Träger müssen an die Zahlung tariflicher Löhne gekoppelt werden. Gleichzeitig müssen Kommunen tarifliche Standards des öffentlichen Dienstes einhalten.“ 

Quelle: www.boeckler.de/117897_120039.htm