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GEW fordert Selbstverpflichtungen der Hochschulen zu Beschäftigungsbedingungen

Am gestrigen Abend ist in Dresden nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), den Hochschulen und dem Hauptpersonalrat beim SMWK, in die auch die GEW Sachsen einbezogen war, der „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ unterzeichnet worden. Die GEW Sachsen begrüßt, dass wie bereits in einigen anderen Bundesländern nunmehr auch in Sachsen Mindeststandards für die befristete Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen umgesetzt  werden sollen. „Wir kritisieren jedoch“, so David Jugel, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW für den Bereich Hochschule und Forschung, „dass der Inhalt des Rahmenkodex hierzu nicht ausreicht und der Text an vielen Stellen Ausnahmen zulässt“. Die GEW erwartet, dass die Hochschulen von letzteren so wenig wie möglich Gebrauch machen und die Ausnahmen in jedem Fall gegenüber dem Personalrat der Einrichtung begründen. Zugleich äußert die GEW Unverständnis darüber, dass einige Hochschulen bis zuletzt versucht haben, Abschwächungen am ausgehandelten Text der Vereinbarung durchzusetzen. Sie geht davon aus, dass die noch fehlende Unterschrift der TU Chemnitz zeitnah nach der Bestellung des neuen Rektors erfolgt.

Einige der vereinbarten Punkte sind aus Sicht der GEW unzureichend. „Besonders deutlich wird dies zum Beispiel daran“, kommentiert Torsten Steidten, Vorsitzender des Bereichs Hochschule und Forschung der GEW Sachsen, „dass im Falle des Qualifikationsziels einer Promotion eine Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrags von lediglich einem Jahr enthalten ist.“ Dies ist für eine Dissertation völlig unzureichend. Die GEW schlägt hier eine Mindestdauer von drei  Jahren für den Erstvertrag vor.

„Die GEW erwartet“, merkt David Jugel  an, „dass sich die Hochschulen im Rahmen der bei der Umsetzung des Rahmenkodex abzuschließenden Vereinbarungen zu weitergehenden Maßnahmen für gute Beschäftigungsbedingungen verpflichten und dabei den Personalräten umfängliche Mitbestimmung garantiert wird.“ Die GEW schlägt vor, dass die Einrichtungen im Zuge der Erarbeitung ihrer Personalentwicklungskonzepte gemeinsam mit den Personalräten auch Dauerstellenkonzepte entwickeln und gemeinsame Instanzen einrichten, welche die Umsetzung der Konzepte überprüfen. Die GEW Sachsen wird sich in den Prozess zur Umsetzung des Rahmenkodex aktiv einbringen.