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Gespräche mit Kultusministerium vorerst abgeschlossen

Regelungen zum neuen 18-monatigen Vorbereitungsdienst sind vorerst zufriedenstellend

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG
des Fachschaftsrates Allgemeinbildende Schulen der TU Dresden (FSR ABS),
des Fachschaftsrates Berufspädagogik der TU Dresden (FSR BP),
des Referates für Lehramt des StuRa der Universität Leipzig,
der Fachgruppe Lehramt an der TU!Chemnitz und
der GEW Sachsen

Am vergangenen Freitag wurde die Lehramtsprüfungsordnung II (LAPO II), die den neuen 18-monatigen Vorbereitungsdienst ab 1. Februar 2017 regelt, veröffentlicht. Ein Entwurf der LAPO II, der im November bekannt wurde, führte zum gemeinsamen Protest der Lehramtsstudierenden und der GEW Sachsen (www.bit.ly/PM2_LAPO2). Das Kultusministerium lud anschließend zu Gesprächen ein, die im Januar abgeschlossen wurden.
"Wir konnten bei verschiedenen Punkten Fortschritte erzielen. Insgesamt sind wir nun mit dem Ergebnis zufrieden", stellt Anne Göldner, Sprecherin des Fachschaftsrats ABS der TU Dresden fest. "Grundsätzlich gilt, dass die Streckung auf 18 Monate den zeitlich sehr straffen einjährigen Vorbereitungsdienst entzerrt. Im Entwurf war jedoch auch eine Erhöhung der Wochenstunden für selbstständigen Unterricht und eine zusätzliche Schulleiterbeurteilung vorgesehen. Damit wäre die Arbeitsbelastung am Ende gestiegen", erklärt Linda Ketzel, Vertreterin der Fachgruppe Lehramt der TU Chemnitz.
Tina Bauer, Referentin Lehre und Studium TU Chemnitz, schildert die genauen Hintergründe: "Im Gespräch mit dem Kultusministerium konnten wir für diese beiden Regelungen Kompromisse erzielen: Die wöchentliche Stundenzahl wird nicht erhöht und beträgt in der Regel 12 Stunden. Das entspricht der derzeitigen Praxis. Die Schulleiterbeurteilung zur Erteilung des selbstständigen Unterrichts wird nur noch im Ausnahmefall durchgeführt, wenn selbstständiger Unterricht nicht übertragen werden kann."
"Wir hatten zwar gehofft, dass die Stundenzahl abgesenkt wird um Sachsen im Bundesvergleich besser zu stellen und dass die Schulleiterbeurteilung nicht eingeführt wird. Mit dem Kompromiss konnten wir jedoch für künftigen Referendare Schlimmeres verhindern“, ergänzt Anne Noack, Sprecherin des Fachschaftsrats Berufspädagogik der TU Dresden. „Gleichzeitig regen wir an, dass die Schulleiterbeurteilungen nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen eingereicht werden sollen. Dies war die vereinbarte Formulierung im Gespräch mit dem Ministerium. Das könnte nun durch eine entsprechende Dienstanweisung umgesetzt werden, um das Versäumnis in der Verordnung nachzuholen", so Lisa Lewien, Sprecherin der Jungen GEW Sachsen.
Offene Punkte betreffen außerdem finanzielle Fragen. Dazu erklärt Christoph Genzel, Referent für Lehramt des StuRa der Uni Leipzig: "Sächsische Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden im Bundesvergleich am schlechtesten bezahlt. Außerdem wird ein Großteil der Fahrtkosten nicht erstattet. Angesichts des künftigen Lehrermangels wäre da ein deutliches Zeichen für künftige Lehrerinnen und Lehrer notwendig, um die Attraktivität zu erhöhen. Die anstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt bieten eine gute Gelegenheit." Gespräche mit dem Finanzministerium sind in Planung.
Darüber hinaus ging es bei dem Protest um eine eigene Personalvertretung für den Vorbereitungsdienst (Personalrat für Referendare) und um eine gesetzliche Regelung des Vorbereitungsdienstes. In 10 anderen Bundesländern existieren bereits Lehrerbildungsgesetze. Auch dazu sind Gespräche in Planung.