Zum Inhalt springen

Arbeitszeit der Lehrkräfte

EuGH-Urteil zwingt auch im sächsischen Schulbereich zu Änderungen

Die GEW Sachsen fordert das sächsische Staatsministerium für Kultus auf, das Urteil des EuGH zum Anlass zu nehmen, sich mit der Arbeitszeit der Lehrkräfte in Sachsen ernsthaft auseinanderzusetzen.

Uschi Kruse, Landesvorsitzende der GEW Sachsen:

„Gerade jetzt, in einer Phase des Schuljahres, in der die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen parallel zu ihrer Unterrichtstätigkeit, Prüfungen vorbereiten, durchführen und unter Zeitdruck einen enormen Korrekturaufwand zu bewältigen haben, ist die Arbeitszeit der Lehrkräfte entgrenzt. Übliche Arbeitszeitregelungen haben kaum noch Gültigkeit. Ohne Freizeit und Wochenenden zu opfern, ist es für Lehrer*innen und Schulleitungen nicht möglich, den Anforderungen gerecht zu werden. Unmittelbar folgende Entlastungen bzw. ein zeitnaher Ausgleich ist in vielen Fällen nicht möglich, da sich die Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfungen unmittelbar anschließt.“

Die Untersuchungen, die in den letzten fünfzig Jahren regelmäßig vorgelegt wurden, zeigen, dass die Jahresarbeitszeit von Lehrkräften über der von anderen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst liegt. Der Krankenstand und die neuen Aufgaben, die die Schulen zu bewältigen haben, gebieten dringende Änderungen. Die Integration von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder von migrierten Kindern, die Digitalisierung, die Einarbeitung von Seiteneinsteiger*innen und von Berufsanfänger*innen, die Mehrarbeit in Folge des Lehrermangels haben die Belastung der Lehrkräfte weiter erhöht. Das Arbeitszeitregime im Schulbereich bildet viele Tätigkeiten derzeit nicht oder nur sehr unzureichend ab.

Mit Überlegungen zu Änderungen der gegenwärtigen Praxis kann das SMK nicht warten, bis ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen- für die individuelle Förderung aller Kinder brauchen Lehrer*innen jetzt Zeit. 

Zum Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass alle Arbeitgeber in der EU jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau erfassen müssen. Dabei ist unerheblich, ob diese Arbeitszeit im Büro, im Außendienst oder zu Hause erledigt wird.