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Ein großer Wurf sieht anders aus

GEW Sachsen zum Regierungsentwurf für ein neues Schulgesetz

Zu dem heute vom Kabinett vorgestellten Entwurf für ein neues sächsisches Schulgesetz erklärt der Referatsleiter Schulische Bildung der GEW Sachsen, Carsten Müller: 

„Das heute bekannt gewordene Ergebnis der offensichtlich schwierigen Konsensfindung der Koalitionspartner ist für uns auf den ersten Blick enttäuschend. Ein großer Wurf sieht anders aus. Die GEW Sachsen hat bereits im Herbst vergangenen Jahres eigene Eckpunkte für die in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD angekündigte Novellierung des Schulgesetzes und damit ihren Bewertungsmaßstab für den Regierungsentwurf für ein neues Schulgesetz formuliert. Am 11. November 2015 fand dazu auch eine öffentliche Diskussion mit Kultusministerin B. Kurth statt.“ 

Folgende Punkte sind für die GEW in dem neuen Schulgesetz zu klären, damit es den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die schulische Bildung in Sachsen Gesetz gerecht wird: 

1. Schritte auf dem Weg zur inklusiven Schule - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, einschl. der Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher, und die Bereitstellung der dazu notwendigen (personellen und sächlichen) Ressourcen,

2. Rolle und Umfang der Schuljugend- und Schulsozialarbeit,

3. Regelungen zur verlässlichen Personalzuweisung für alle Schulen, 

4. Senkung der Höchstschülerzahl pro Klasse/ Gruppe,

5. Schaffung von Möglichkeiten zur selbstständigen Entscheidung pädagogischer Fragen durch die Einzelschule,

6. Zulassung von Gemeinschaftsschulen und anderen integrativen Schulformen (bis zur Sekundarstufe II) als Regelschulen, 

7. Festlegungen zur Schulnetzplanung, die sicherstellen, dass ein dichtes und erreichbares Schulnetz mit überschaubaren Schulgrößen erhalten bzw. geschaffen wird,

8. Stärkung von Schulstandorten, die besondere Herausforderungen zu bewältigen haben, 

9. Erhöhung des Stellenwertes der politischen, demokratischen und interkulturellen Bildung,

10. Abschaffung von unnötigen Verpflichtungen für Lehrkräfte. 

Daran gemessen wird der Regierungsentwurf der Erwartungshaltung der sächsischen Bildungsgewerkschaft nur in Ansätzen gerecht. Zu begrüßen ist das explizite Bekenntnis zur der politischen und historischen Bildung. Andere positive Ansätze, wie z. B. bei der Qualitätsentwicklung, der Eigenverantwortung der Schulen und der Sicherung von Schulstandorten werden an anderen Stellen wieder relativiert. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich erfolgt nur halbherzig und wird an so viele Voraussetzungen geknüpft, dass sie in der Realität nur scheitern kann. Kritisch sehen wir auch das Fehlen von Aussagen zur  Stärkung von Schulstandorten mit besonderen Herausforderungen, zur Zulassung von Gemeinschaftsschulen und zur Schulsozialarbeit insgesamt. Auch die Aussagen zur Stärkung der Oberschule stehen angesichts der realen Personalprobleme  - gerade in dieser Schulart – weitgehend nur auf dem Papier. 

Wir gehen nunmehr diesen Regierungsentwurf gründlich beraten und unsere Forderungen in die jetzt breit zu führende Debatte einbringen. Ein neues Schulgesetz kann nur im Konsens mit allen Betroffenen – Schülern, Eltern, Lehrern, Schulträgern – verabschiedet werden, wenn es eine zeitgemäße, aber auch zukunftsfähige Grundlage für die schulische Bildung in Sachsen sein soll“, so Carsten Müller.