Die Personalräte an den Hochschulen sowie der Hauptpersonalrat beim SMWK vertreten kompetent und mit Engagement die Interessen der Beschäftigten an den Einrichtungen.
GEW-Mitglieder im Hauptpersonalrat beim SMWK
GEW-Mitglieder in örtlichen Personalräten gibt es im Bereich des SMWK an folgenden Einrichtungen:
- Duale Hochschule Sachsen
- Hochschule für Musik Dresden
- HTW Dresden
- TU Dresden
- TU Bergakademie Freiberg
- HTWK Leipzig
- Universität Leipzig
Dienstvereinbarungen zwischen SMWK und Hauptpersonalrat beim SMWK
- Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (20.06.2024)
- Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten im Geschäftsbereich des SMWK (17.07.2020)
- Rahmendienstvereinbarung zum Neuen Steuerungsmodell (NSM)/ zur Neuen Hochschulsteuerung (NHS) (20.08.2019)
- Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz (01.05.2018)
Personalvertretungsrecht in Sachsen seit 1990
- seit 1990 Personalvertretungsgesetze
- 1992 Sächsische Verfassung: Artikel 26 - 2. Abschnitt - Grundrechte - In Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sind Vertretungsorgane der Beschäftigten zu bilden. Diese haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung.
- 1993 Inkrafttreten des ersten Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG)
- seither mehrere Gesetzesänderungen (meist zum Nachteil der Beschäftigten)
- nach der Gesetzesänderung von 1998: Klage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof
- Urteil (Februar 2001): SächsPersVG ist teilweise verfassungswidrig
- deshalb: weitere Gesetzesänderung (März 2002)
- weitere Änderungen im Nov. 2010, Dez. 2015 und Juni 2024