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Personalräte Hochschulen

Die Personalräte an den Hochschulen sowie der Hauptpersonalrat beim SMWK vertreten kompetent und mit Engagement die Interessen der Beschäftigten an den Einrichtungen.

GEW-Mitglieder im Hauptpersonalrat beim SMWK

 

GEW-Mitglieder in örtlichen Personalräten gibt es im Bereich des SMWK an folgenden Einrichtungen:

  • Duale Hochschule Sachsen
  • Hochschule für Musik Dresden
  • HTW Dresden
  • TU Dresden
  • TU Bergakademie Freiberg
  • HTWK Leipzig
  • Universität Leipzig

Personalvertretungsrecht in Sachsen seit 1990

  • seit 1990 Personalvertretungsgesetze
  • 1992 Sächsische Verfassung: Artikel 26 - 2. Abschnitt - Grundrechte - In Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sind Vertretungsorgane der Beschäftigten zu bilden. Diese haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung.
  • 1993 Inkrafttreten des ersten Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG)
  • seither mehrere Gesetzesänderungen (meist zum Nachteil der Beschäftigten)
  • nach der Gesetzesänderung von 1998: Klage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof
  • Urteil (Februar 2001): SächsPersVG ist teilweise verfassungswidrig
  • deshalb: weitere Gesetzesänderung (März 2002)
  • weitere Änderungen im Nov. 2010, Dez. 2015 und Juni 2024