Personalräte Hochschulen und Studienakademien
Die Personalräte an Hochschulen, Studienakademien sowie der Hauptpersonalrat am SMWK vertreten kompetent und mit Engagement die Interessen der Beschäftigten an den Einrichtungen.
GEW-Mitglieder in örtlichen Personalräten gibt es im Bereich des SMWK an folgenden Einrichtungen:
- Hochschule für Musik Dresden
- HTW Dresden
- TU Dresden
- TU Bergakademie Freiberg
- HTWK Leipzig
- Universität Leipzig
Dienstvereinbarungen zwischen SMWK und Hauptpersonalrat beim SMWK
Personalvertretungsrecht in Sachsen seit 1990
- seit 1990 Personalvertretungsgesetze
- 1992 Sächsische Verfassung: Artikel 26 - 2. Abschnitt - Grundrechte - In Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sind Vertretungsorgane der Beschäftigten zu bilden. Diese haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung.
- 1993 Inkrafttreten des ersten Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG)
- seither mehrere Gesetzesänderungen (meist zum Nachteil der Beschäftigten)
- nach der Gesetzesänderung von 1998: Klage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof
- Urteil (Februar 2001): SächsPersVG ist teilweise verfassungswidrig
- deshalb: weitere Gesetzesänderung (März 2002)
- weitere Änderungen im Nov. 2010 und Dez. 2015
Personalräte im Bereich des SMWK
Im Mai 2016 wurden die Personalräte im Bereich des SMWK neu gewählt.
Für die GEW im Hauptpersonalrat beim SMWK:
Gruppe der Arbeitnehmer:
Anke Haake | (TU Dresden) |
Dieter Gruner | (Staatliche Studienakademie Bautzen) |
Stefan Schmeißer | (HTWK Leipzig) |
Daniela Ahrens | (HS Zittau/Görlitz) |
Gruppe der Beamten:
Ulrike Mikolasch | (TU Dresden) |
GEW-Mitglieder in örtlichen Personalräten gibt es im Bereich des SMWK an folgenden Einrichtungen:
HTW Dresden
TU Dresden
TU Bergakademie Freiberg
HTWK Leipzig
Universität Leipzig
Links
Dienstvereinbarungen zwischen SMWK und Hauptpersonalrat beim SMWK