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Akademische Selbstverwaltung

In den letzten Jahren wurden im Zuge mehrerer Novellierungen des Landeshochschulgesetzes die Selbstverwaltungsrechte der gewählten Kollegialorgane der Hochschulen abgebaut und auf bloße Beratungsfunktionen reduziert. Die wenigen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten und Studierenden wurden abgebaut.

Die GEW Sachsen tritt dagegen für eine Demokratisierung der Hochschulen und für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Hochschulselbstverwaltung und für deren Rechte ein.