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Arbeitsrichtlinien der Jungen GEW Sachsen

beschlossen vom Landesausschuss Junge GEW Sachsen am 20.10.2014
beschlossen als Satzungsanhang vom Gewerkschaftstag der GEW Sachsen 2015

1. Selbstverständnis der Jungen GEW Sachsen

Die Junge GEW Sachsen ermöglicht den Austausch und die Vertretung der Interessen aller jungen Menschen im Bereich Bildung, Erziehung und Wissenschaft. Sie versteht sich als eine Jugendstruktur der GEW Sachsen. Ihr gehören alle Mitglieder der GEW Sachsen unter 35 Jahren und all diejenigen, die sich der Jungen GEW zugehörig fühlen, an. Die Junge GEW Sachsen verfolgt sowohl für die Arbeit in den eigenen Strukturen als auch für die Arbeit innerhalb der GEW Sachsen einen basisdemokratischen Anspruch. Die Mitglieder arbeiten eigenständig  an ihren Themen, werden dabei unterstützt und vertreten sich entsprechend ihrer Möglichkeiten selbst in den Strukturen der GEW.

Die Junge GEW Sachsen will Ausbildungsinhalte und -strukturen sowie Arbeitsbedingungen beeinflussen und gewerkschaftliche Interessen junger Menschen durchsetzen. In der Arbeitskultur und dem Umgang miteinander lebt die Junge GEW Sachsen das Prinzip der „Mitmachgewerkschaft“ für viele verschiedene Menschen – unabhängig von beispielsweise Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft, Ethnizität, Behinderungserfahrung (z. B. geistige, körperliche und seelische Teilhabeerschwernisse), sexueller Orientierung oder kulturellem und religiösem Hintergrund. 

2. Arbeitsstrukturen der Jungen GEW Sachsen

Landesausschuss
Arbeitsgruppen
Sprecher*innenteam

3. Arbeitsformen der Jungen GEW Sachsen

Folgende Arbeitsformen sind unter anderem möglich: Sitzungen des Landesausschusses, Zukunftsforen, Workshops und Seminare, regional-, themen- und arbeitsfeldspezifische Gruppen, Projekte vor Ort und offene Initiativgruppen. Die Mitarbeit in den Arbeitsformen setzt keine Mitgliedschaft voraus.

4. Landesausschuss Junge GEW Sachsen

4.1 Zweck und Zusammensetzung

Der Landesausschuss ist das Entscheidungsgremium der Jungen GEW Sachsen. Eingeladen werden alle Mitglieder der Jungen GEW Sachsen.

4.2 Sitzungen

Der Landesausschuss tagt zweimal im Jahr. Das Sprecher*innenteam lädt zum Landesausschuss ein.Die Einladungen sollen sechs Wochen vorher erfolgen.

Es ist möglich bei Bedarf weitere Sitzungen unter Berücksichtigung einer Einladungsfrist von mindestens drei Wochen einzuberufen.  Auf  Antrag von mindestens 15 Mitgliedern der Jungen GEW Sachsen muss das Sprecher*innenteam innerhalb von sechs Wochen einen Landesausschuss einberufen.

4.3 Stimmrecht und Beschlussfähigkeit

Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Jungen GEW Sachsen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Alle Anwesenden und jedes Mitglied der Jungen GEW Sachsen können Anträge stellen. Anträge, die der Schriftform bedürfen, sollen mit der Einladung verschickt werden.

Der Landesausschuss ist ab zehn anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig. Ein Antrag gilt als beschlossen, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten diesem zustimmt. Um die Arbeitsrichtlinien der Jungen GEW Sachsen zu ändern bedarf es einer 2/3-Mehrheit der Stimmen.

4.4 Verwendung von Finanzmitteln

Der Landesausschuss entscheidet über die Verwendung von Finanzen. Zwischen den Sitzungen des Landesausschusses darf in begründeten Fällen das Sprecher*innenteam über die Verwendung von Finanzmitteln entscheiden. Das Sprecher*innenteam legt diesbezüglich bei jedem Landesausschuss Rechenschaft ab.

5. Sprecher*innenteam der Jungen GEW Sachsen

Das Sprecher*innenteam der Jungen GEW Sachsen besteht aus mindestens zwei, maximal vier Mitgliedern. Die Sprecher*innen werden vom Landesausschuss für zwei Jahre gewählt und vom Gewerkschaftstag resp. Landesvorstand bestätigt.

Aufgaben des Sprecher*innenteams sind:

  • Umsetzung der Beschlüsse des Landesausschusses
  • Vertretung der Jungen GEW Sachsen im Landesvorstand,
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Landesausschusssitzungen,
  • Koordination der Arbeitsgruppen,
  • Kontrolle der Finanzen der Jungen GEW Sachsen ,
  • Einladung zu den Sitzungen des Landesausschusses und deren Dokumentation,
  • Ansprechpartner für die Junge GEW Sachsen sein,
  • Regelmäßige Absprache mit dem LASS ,
  • Öffentlichkeitsarbeit auf Grundlage der Beschlüsse,
  • Vertretung des Landesausschusses in den gewerkschaftlichen Gremien auf Grundlage seiner Beschlüsse,
  • Abstimmung von Beschlüssen zu studentischen Angelegenheiten mit dem LASS.

Das Sprecher*innenteam legt die Verteilung der Aufgaben und das Mandat im Landesvorstand eigenverantwortlich fest.
Das Sprecher*innenteam der Jungen GEW Sachsen legt zum Landesausschuss in einem Teambericht Rechenschaft über  seine Arbeit und über den Stand der Umsetzung von Beschlüssen ab.
Das Sprecher*innenteam der Jungen GEW Sachsen besteht zu mindestens 1/3 aus Frauen.
Folgende Quoten haben Empfehlungscharakter:

  • Innerhalb des Sprecher*innenteams sind mindestens zwei der drei Regionalbezirke (Dresden, Leipzig, Chemnitz) vertreten.
  • Innerhalb des Sprecher*innenteams sind mindestens zwei der vier Organisationsbereiche (Schule, Hochschule und Forschung, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Weiterbildung/Erwachsenenbildung) vertreten. 
Kontakt
AG Junge GEW Sachsen
Sprecher*innenteam: Charlotte Blücher, Johanna Vitzthum, Ben Weil, Tom Fürst, Adrian Weiß
AdresseNonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon: 0341 4947409
Fax: 0341 4947406