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Für unsere Kolleg*innen unverzichtbar: Vor- und Nachbereitungszeit!

Seit Beginn der Einführung des Sächsischen Bildungsplanes fordert die GEW, dass 20 % der Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung im SächsKitaG festgeschrieben werden.

Unsere Pädagog*innen erfüllen unter anderem folgende Aufgaben zwar mit beispiellosem Engagement, aber sie gehen auch stark zu Lasten des Erzieher-Kind-Verhältnisses:

  • Erstellen von Dokumentationen und Portfolios (für jedes einzelne Kind der Gruppe), Planen von Angeboten und Projekten, Materialbereitstellung
  • Zusammenarbeit mit Eltern : Vor- und Nachbereitung von individuellen Entwicklungsgesprächen, Elternsprechstunden und Familienbildungsangeboten, von Elternabenden, Ausflügen, Festen und anderer gemeinsamer Zeit
  • Kooperation mit Hoch- und Fachschulen, Anleitung von Praktikant*innen
  • Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, Evaluation von pädagogischen Qualitätsprozessen, Schaffung von Freiräumen zum Beispiel zur Teamreflexion, für  kollegiale Fallberatungen, oder Ähnliches

Das sind erhebliche Mehrbelastungen und diese führen dazu, dass

  • es nahezu tagtäglich zu Überlastungssituationen durch Gruppen mit hoher Kinderzahl kommt
  • die Gesundheit der Mitarbeiter*innen stark gefährdet wird - neben der physischen Beanspruchung vor allem auch die psychischen Belastungen zunehmend zu Ausfällen durch Arbeitsunfähigkeit führen
  • Kolleg*innen  Mehrarbeitsstunden leisten müssen
  • Qualitätseinbußen in der pädagogischen Arbeit akzeptiert werden müssen, die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes darunter leiden kann
  • die persönliche Unzufriedenheit zunimmt und zum Selbstschutz  „Dienst nach Vorschrift“ erfolgt

Die GEW fordert deshalb, dass 20 % der Arbeitszeit als mittelbare pädagogische Tätigkeiten (ugs. Vor- und Nachbereitungszeit) endlich im SächsKitaG gesetzlich verankert wird!

Ein erster Erfolg wurde nach jahrelangem Ringen im vergangenen Jahr erzielt:

Ab 1. Juni 2019 erhalten pädagogischen Fachkräften für mittelbare pädagogische Tätigkeiten (ugs.: Vor- und Nachbereitungszeit)

  • bei einem Beschäftigungsumfang ab 22 Stunden in der Woche eine Stunde,

  • bei einem Beschäftigungsumfang ab 34 Stunden in der Woche zwei Stunden

innerhalb dieses Beschäftigungsumfangs zur Verfügung gestellt. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nun gilt es, am Ball zu bleiben und dafür zu kämpfen, dass diese Zeiten stückweise auf 20 % der Arbeitszeit für alle pädagogischen Fachkräfte erhöht werden.