Ausreichende Fachberatung!
Die Qualitätssicherung in Krippe, Kindergarten und Hort ist Bestandteil des Sächsischen Kitagesetz und anderer Rechtsvorschriften. Sie ist - neben Anderem - Aufgabe der Fachberatung und muss von den Trägern in qualifizierter Weise angeboten werden.
Der sächsische Bildungsplan beinhaltet neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Seine Umsetzung durch die Fachkräfte in den Einrichtungen sowie die fachliche Begleitung bei der Umsetzung (Qualitätssicherung und -entwicklung) durch die Kolleg*innen der Fachberatung machen gezielte und umfangreiche Qualifikationsmaßnahmen beider Funktionsgruppen (MA-Gruppen) erforderlich.
Der festgelegte Mindestumfang der Fortbildung beträgt jährlich für:
- Fachberater: 40 Stunden
- pädagogische Fachkräfte: 40 Stunden
- Tagespflegepersonen: 20 Stunden
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert eine spürbare Verbesserung der zur Verfügung gestellten Bildungsangebote hinsichtlich Quantität und Qualität.
Bildung muss von den Trägern als Investition in die Zukunft ihrer Beschäftigten einerseits und die der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen andererseits verstanden werden.
Qualifizierte Fachberatung beinhaltet primär:
- Qualitätssicherung und -entwicklung bei der Umsetzung des Bildungsplanes, Anleitung & Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
- praxistaugliche Aufbereitung der neuen wissenschaftlichen und politischen Prämissen sowie deren Weitergabe und Vermittlung an die Einrichtungen zur Umsetzung vor Ort
Die Empfehlung des Landesjugendamtes mit 20 bis 25 Einrichtungen pro Fachberater*in ist zu hoch! Im Interesse einer Fachberatung, die den Namen auch verdient, fordert die GEW-Sachsen eine Absenkung der Quote!