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Jugendhilfe/Sozialarbeit

Neues aus dem Landtag

Kurz vor Redaktionsschluss dieser Zeitung wurde am 3. Juni im sächsischen Landtag der Entwurf eines sogenannten Änderungsgesetzes zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz) zur Anhörung freigegeben, mit dem gleich mehrere Rechtsgrundlagen geändert werden. Dazu zählen das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG), das Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) und die Erzieherausbildungszuweisungsverordnung (EAZuwVO).

Foto: Sächsischer Landtag/Oliver Killig
Foto: Sächsischer Landtag/Oliver Killig

Für den Bereich Jugendhilfe/Sozialarbeit basieren die nun vorgestellten Neuerungen auf einem gemeinsamen Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit dem Titel „Fachkräftesicherung in der frühkindlichen Bildung“, der am 29. April in den sächsischen Landtag eingebracht und beschlossen wurde. Mit den darin enthaltenen Vorhaben, so die sächsische Regierungskoalition, soll der Fachkräftebedarf an Erzieherinnen und Erziehern für die Zukunft gesichert werden.

Zu den wichtigsten nun angekündigten Änderungen zählt zum einen die Abschaffung des Schulgeldes für angehende Erzieher*innen. Dazu will man den Freien Schulträgern bereits ab dem im August startenden Schuljahr 2020/21 eine höhere staatliche Finanzzuweisung zukommen zu lassen. Außerdem ist geplant, dass Assistenzkräfte künftig nicht nur in Krippen, sondern auch in Kindergärten und Horten eingesetzt werden können. Als Begründung heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums: „Das sichert nicht nur den Personalbedarf, sondern erleichtert auch den Aufbau von multiprofessionellen Teams.“ Insgesamt soll mit dem Gesetzentwurf „die Attraktivität des Erzieherberufes erhöht und auch der Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften in der frühkindlichen Bildung besser gedeckt werden“.

Die Zukunft des Erzieher*innen-Berufes ist eines unserer Kernthemen und wird vor allem im Referat Jugendhilfe/Sozialarbeit behandelt, dem pädagogische Fachkräfte unterschiedlicher Einrichtungen öffentlicher und privater Träger aus dem gesamten Freistaat angehören. Zu der Herausforderung des Fachkräftebedarfs und zur Zukunft der Erzieher*innen-Ausbildung hat das Referat bereits im vergangenen Jahr detaillierte Vorschläge gemacht und als Anträge auf dem Gewerkschaftstag der GEW Sachsen eingebracht. Diese sind auf unserer Website unter www.gew-sachsen.de/beschluesse nachzulesen. Mit Blick auf das neue Gesetzgebungsverfahren soll an dieser Stelle noch einmal auf die wichtigsten Punkte hingewiesen werden:
Prinzipiell lehnt die GEW Sachsen alle Überlegungen ab, die darauf abzielen, auf den steigenden Bedarf an pädagogischen Fachkräften mit einem Abbau der Qualität der Erzieher*innen-Ausbildung zu reagieren. Daher begrüßen wir das in dem oben erwähnten Antrag „Fachkräftesicherung in der frühkindlichen Bildung“ ausdrücklich erwähnte Festhalten am Fachstandard DQR 6 in der Erzieher*innen-Ausbildung. Auf der anderen Seite lehnen wir den weiteren Einsatz von Assistenzkräften ab, sofern er nicht mit einer Anpassungsqualifizierung verbunden ist.

Um die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher*in für einen größeren Personenkreis attraktiver zu machen, ist die vollständige Abschaffung des Schulgeldes an Schulen in Freier Trägerschaft aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt. Allerdings ist die Einführung einer angemessenen Ausbildungsvergütung für alle angehenden pädagogischen Fachkräfte ebenso dringend geboten. Das elternunabhängige BaföG für Fachschüler*innen bietet die Möglichkeit, eine Gerechtigkeitslücke im Vergleich zu anderen Berufen zu schließen. Es erlaubt auch Schüler*innen aus Familien mit Einkommensverhältnissen, die sich eine mindestens dreijährige finanzielle Unterstützung nicht leisten können, sich für den Erzieher*innenberuf zu entscheiden.
Der Beschluss „Fachkräftesicherung“ besagt auch, dass „die Anrechnung erworbener Qualifikationen für die Einmündung in die Erzieher*in-Ausbildung erweitert werden“ soll und erfüllt damit eine unserer Forderungen. Aus unserer Sicht zählen dazu die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie die Anrechnung bereits erworbener Abschlüsse bzw. Kompetenzen auf die Ausbildungszeit.

Aus unserer Sicht gehören zur Qualitätsverbesserung der Ausbildung eine grundsätzliche Stärkung der praktischen Ausbildungsanteile sowie der Ausbau der Praxisanleitung. Dafür ist eine bessere Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung unter Beachtung des sächsischen Bildungsplanes ebenso notwendig, wie der Ausbau des Netzes von Praxiseinrichtungen. Insbesondere die Praxisanleitung ist zu stärken, indem die Zahl der Qualifikationsangebote zum/r Praxisanleiter*innen erhöht wird und die mit der Fortbildung verbundenen Kosten vollständig übernommen werden. Praxisanleiter*innen sind für die Begleitung der Ausbildung von Fachschüler*innen, Studierenden und Personen, die einer berufsbegleitenden Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (oder einer nach Sächsischen QualiVO gleichwertigen Ausbildung) nachgehen, von anderen dienstlichen Aufgaben freizustellen; die Aufgabe ist zudem in den Betreuungsschlüssel einzurechnen.

Dem Fachkräftemangel allein durch eine Reform der Erzieher*innen-Ausbildung zu begegnen, zielt jedoch zu kurz. Aus diesem Grund sprechen wir uns dafür aus, die vorhandenen personellen Ressourcen zu nutzen und auszubauen. Die Schaffung familienfreundlicher und gesundheitsgerechter Arbeits- und Ausbildungsbedingungen spielt dabei eine wichtige Rolle. Auch alternsgerechte Arbeitsbedingungen, die es zum Beispiel durch zeitliche Ermäßigungen ermöglichen, dass weniger Beschäftigte vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Beruf ausscheiden, sind dringend notwendig. Gleichzeitig muss es für Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit geben, ihren Beschäftigungsumfang dauerhaft zu erhöhen.

Die bislang häufige Praxis der plus-x-Stunden, bei der das unternehmerische Risiko von den Beschäftigten getragen wird, gibt diesen nicht ausreichend Planungssicherheit und vermindert nicht unwesentlich die Attraktivität des Erzieher*innen-Berufes.  
Umgekehrt steigt diese durch den Ausbau von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, wozu Anpassungs- und Zusatzqualifizierungen – u. a. der Heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ) – zählen.

Nachtrag: Inzwischen hat uns das Kultusministerium den Entwurf des Bildungsstärkungsgesetzes übersandt und um eine Stellungnahme gebeten. In den kommenden Wochen werden wir uns intensiv mit ihm auseinander- setzen und dabei insbesondere in Hinblick auf unsere Forderungen prüfen.

Matthes Blank
Gewerkschaftssekretär BV Dresden

Kontakt
Matthes Blank
Pressesprecher / Referent für Öffentlichkeitsarbeit
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