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Teilzeit

Teilzeitwünsche für das Schuljahr 2020/2021

Das Landesamt für Schule und Bildung hat für die Abgabe von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung nun den 24. Januar als Termin benannt. Die GEW Sachsen informiert:

Tarifbeschäftigte
Die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung regeln insbesondere § 11 des TV-L und § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bei Pflege bzw. Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen muss das SMK dringende dienstliche Gründe für eine Ablehnung des Antrages vorbringen. Wird Teilzeit aus anderen Gründen beantragt, so würden dem LaSuB bereits dienstliche Gründe für eine Ablehnung ausreichen.
Wenn der Arbeitgeber allerdings nicht bis spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn seine Ablehnung schriftlich mitteilt, so gilt der Antrag gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz als bewilligt.

Beamt*innen
Die Teilzeitbeschäftigung wird nach §§ 97 und 98 des Sächsischen Beamtengesetzes beantragt. Ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigten müssen bei den o.g. Fällen der Kinder- oder Angehörigenpflege/-betreuung im Fall einer Teilzeitablehnung vom SMK zwingende dienstliche Belange aufgeführt werden. In den anderen Fällen einer gewünschten Teilzeitbeschäftigung würden bereits entgegenstehende dienstliche Belange zur Ablehnung genügen.

Tarifbeschäftigte und Beamt*innen
Das LaSuB hat in einem Schreiben zur Angabe von Gründen für die Teilzeitanträge aufgefordert. Diese sind – wie oben dargestellt – unbedingt anzuführen. Aber natürlich müssen nur die aufgeführten Gründe belegt werden können, wie z.B. die Pflegebedürftigkeit von betreuten Angehörigen. Es geht nicht darum, dass jedem Antrag ein ärztliches Attest beigefügt werden soll! Ein  Anspruch  auf  die  Gewährung  eines  freien  Tages  bei  Neuanträgen  besteht  nicht.  Wir empfehlen, einen entsprechenden Wunsch zur Verteilung der Arbeitszeit bereits im Antrag zu formulieren. Der ÖPR sollte über den Antrag informiert werden, denn er hat bei der Überwachung der Erstellung des Stundenplanes an der Schule weitreichende Rechte. Der Umfang der Teilzeitbeschäftigung und ihre Gründe sollten in jenem entsprechende Beachtung finden.

Die GEW Sachsen setzt sich für Entlastungen und Verbesserungen bei der Arbeitszeit für alle Lehrkräfte in Sachsen ein, denn schulartübergreifend ist die Belastung – verstärkt durch den Lehrkräftemangel – deutlich zu hoch. Auch deshalb interessieren sich viele Kolleg*innen für eine Teilzeitbeschäftigung, damit Familie und Beruf vereinbar sind und die eigene Gesundheit erhalten bleibt.

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Fax:  0341 4947-406