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VBL

VBL Ost und ZVK Ost – steuerfrei oder nicht?

Für die Arbeitnehmerbeiträge zur VBL Ost sowie zu den kommunalen Zusatzversorgungskassen in den ostdeutschen Ländern sieht der Gesetzgeber zwei mögliche Förderwege vor. Dies führt bei Beschäftigten, oft aber auch bei den Personalstellen zu Verwirrung.

VBL Ost und ZVK Ost

Daher hier ein paar grundlegende Infos:
Bereits seit 2004 ist die Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug („Riester-Förderung“) möglich. Dazu mussten die Beschäftigten einen Zulagenantrag stellen und beim Lohnsteuerjahres­ausgleich ihre Arbeitnehmerbeiträge in der Anlage AV als Sonderausgaben geltend machen. Damit wurden sie nachträglich steuerfrei gestellt. Viele haben das auch genutzt.

Ende 2010 wurde durch ein höchstrichterliches Urteil festgestellt, dass die Beiträge der Arbeit­nehmer*innen zur Kapitaldeckung genauso steuerfrei sein müssten wie die Arbeitgeberbeiträge. Erst über ein Jahr später gestand das Sozialministerium zu, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur VBL/ZVK dann auch frei von Sozialversicherungsbeiträgen sein müssen. Die Umsetzung des Urteils verlief in allen ostdeutschen Ländern etwas chaotisch. Die Beschäftigten wurden gefragt, ob sie „auf die Steuerfreiheit verzichten“, also weiterhin die Riester-Förderung nutzen wollten. Jetzt, etliche Jahre später, wissen viele nicht einmal mehr, wie sie damals entschieden haben.

Wer wissen will, was bei ihm gilt, muss sich seine Gehaltsabrechnung anschauen, am besten den Teil, wo die Jahresbeträge aufsummiert sind.

  • Sind die Beträge für das Tabellenentgelt und das Steuerpflichtige Ent-gelt identisch? Dann wurden die Arbeitnehmerbeiträge nicht steuerfrei gestellt – und als Folge auch nicht sozialversicherungsfrei. In diesem Fall haben Sie irgendwann Riester-Förderung beantragt, also auf die Steuerfreiheit verzichtet. Dann müssen Sie auf jeden Fall auch die Riester-Zulagen beantragen (oft geht das per Dauer-Zulagenantrag) und bei der Steuererklärung die Arbeitnehmerbeiträge in der Anlage AV als Sonderausgaben geltend machen. Damit werden die Beiträge nachträglich steuerfrei gestellt. Die auf diese Beiträge zurückgehende Teil der Rente ist dann voll steuerpflichtig, aber es müssen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr darauf entrichtet werden.
  • Sind die Beträge für das Steuerpflichtige Entgelt niedriger als das Tabellenentgelt? Dann wurde die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit durch Ihren Arbeitgeber angewendet. Sozialversicherungsfreiheit bedeutet, dass Sie heute weniger Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen müssen. Die geringeren Beiträge zur Rentenversicherung vermindern ent­sprechend die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die sie in diesem Jahr erwerben – im Fall VBL Ost um gut vier Prozent. Die Betriebsrente ist, soweit sie auf diese Arbeitnehmerbeiträge zurückgeht, voll steuerpflichtig und beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Sind die Beträge für das Steuerpflichtige Entgelt höher als das Tabellenentgelt? Dann sind Sie vermutlich in der VBL West versichert. Da die VBL West nicht voll kapitalgedeckt arbeitet, lässt der Gesetzgeber weder die Riester-Förderung noch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags zu, auch der Arbeitgeberbeitrag ist teilweise beim Arbeitnehmer steuerpflichtig.

Beschäftigte im Tarifgebiet Ost können jederzeit zwischen den verschiedenen Förderwegen wechseln. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Personalstelle. Wer wissen will, wie groß der Unterschied im Nettoeinkommen ist, kann seine Entgeltgruppe und -stufe in einen Internet-Gehaltsrechner eingeben, z. B. www.oeffentlicher-dienst.info, und dort zwischen „VBL West“, „VBL Ost“ und „VBL Ost/Riester“ wechseln. In E13 liegt die Ersparnis durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit i.d.R. über 100 Euro im Monat – wobei ein Teil des Unterschiedsbetrages bei Riester-Förderung wieder reinkommt, wenn man seinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat. Eine Beratung, welcher Förderweg auf das gesamte Leben gesehen günstiger ist, kann die GEW leider nicht leisten.


Gesa Bruno-Latocha, Referentin für Tarif- und Beamtenpolitik, GEW Hauptvorstand

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
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