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Was ist der Gewerkschaftstag?

Der Gewerkschaftstag der GEW Sachsen ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er beschließt die Richtlinien für die Arbeit der GEW Sachsen.

Die über 200 Delegierten des Gewerkschaftstags der GEW Sachsen entscheiden endgültig in allen Verbandsangelegenheiten, führen Wahlen durch und bestimmen die Grundsätze des Finanzhaushaltes und der Stellenplanung.

Fragen und Antworten zum Gewerkschaftstag

150 der rund 240 Delegierten werden von den Kreisverbänden gewählt, wobei sich die Anzahl je Kreisverband nach dessen Größe richtet. Alle Arbeitsgruppen und Referate wählen eine*n Delegierte*n, ebenso Finanzausschuss und Landesrechtsschutzstelle. Außerdem sind alle Mitglieder des Landesvorstands auch Delegierte beim Gewerkschaftstag (s. § 16 Abs. 2 der Satzung).

Anträge an den Gewerkschaftstag der GEW Sachsen können von Kreis- und Bezirksverbänden, dem Landesvorstand, den Referaten und Arbeitsgruppen beim Landesvorstand und der Landesrechtsschutzstelle gestellt werden. Stimmberechtigte Teilnehmer des Gewerkschaftstages der GEW Sachsen können Ergänzungs- oder Änderungsanträge stellen.

Jede*r Delegierte hat eine Stimme. Stimmübertragung ist ausgeschlossen. Die Delegierten sind an Aufträge nicht gebunden.

(s. § 16 Abs. 6, 8 und 9 der Satzung)

Jedes Mitglieder der GEW Sachsen hat das Recht auf Teilnahme als Gast am Gewerkschaftstag der GEW Sachsen (§ 16 Abs. 11 der Satzung).

Kontakt
GEW Sachsen
AdresseNonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon: 0341 4947-412
Fax: 0341 4947-406