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Schwerbehindertenvertretungen für Lehrkräfte

Hinweise für behinderte und von Behinderung bedrohte Lehrkräfte

Die Schwerbehindertenvertretung

  • fördert die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, vertritt ihre Interessen in den Dienststellen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Dies betrifft sowohl Angelegenheiten für den einzelnen Schwerbehinderten als auch die Schwerbehinderten als Gruppe. 
  • ist darüber hinaus Anlaufstelle für Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Sie unterstützt Beschäftigte u.a. bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung bzw. auf Gleichstellung.
  • wacht darüber, dass geltende Gesetze, Verordnungen und Dienstvereinbarungen, insbesondere die Integrationsvereinbarung eingehalten werden und beantragt bei den zuständigen Stellen Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen.
  • ist entgegen häufiger Annahmen kein Teil des Personalrates. Vielmehr ist sie eine selbständige Institution auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet aber mit dem Personalrat eng zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung teilzunehmen.