Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Beschäftigter im Schuldienst
Um der besonderen sozialpolitischen Bedeutung der Integration schwerbehinderter Menschen Rechnung zu tragen, haben das SMK, die Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer im SMK und der Lehrer-Hauptpersonalrat in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers für die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten im schulischen Bereich nebenstehende Integrationsvereinbarung abgeschlossen.