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Handlungsprogramm und Doppelhaushalt

Uschi Kruse auf Anhörungstour im Landtag

Im Rahmen der Gesetzgebung im Landtag zur Umsetzung des Handlungsprogramms und zu Sachsens Doppelhaushalt 2019/2020 wurde Uschi Kruse, Landesvorsitzende der GEW Sachsen, dreimal als Sachverständige geladen. Hier fassen wir ihre Stellungnahmen kurz zusammen.

Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss am 18.09.2018

Die GEW hat

  • konstatiert, dass der Etat des Kultusministeriums innerhalb der Legislaturperiode deutlich gestiegen ist,
  • darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel nicht dazu führen, dass sich die Qualität des Bildungssystems und damit die Angebote für Kinder und Jugendliche in gleichem Maße verbessern, ein Großteil der Aufwendungen ist vielmehr nötig, um gravierende finanzpolitische Fehler der Vergangenheit zu korrigieren,
  • anerkannt, dass ihre Forderungen im Bereich Kindertagesstätten mit dem Personalbudget für mittelbare pädagogische Tätigkeiten teilweise erfüllt werden,
  • angemahnt, dass der Prozess der Qualitätsverbesserungen an den Kitas zeitnah fortgesetzt wird und weitere Aspekte in den Blick zu nehmen sind,
  • die gleichbleibende Personalausstattung der Schulen trotz Schüleranstieg (im laufenden Schuljahr plus 4.600 gegenüber 2017/18) und trotz Integration von Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache sowie von Kindern mit Förderbedarf kritisiert,
  • dargestellt, dass die Begleitkosten der Verbeamtung ein Vielfaches der für Tarifbeschäftigte vorgesehenen Zulagen betragen und dass die Frage der tatsächlichen Honorierung der sehr guten Arbeit der Bestandslehrkräfte bisher unbeantwortet ist,
  • darauf verwiesen, dass sich die Personalprobleme im sächsischen Schulsystem nicht kurzfristig lösen lassen und dass die Anstrengungen darauf gerichtet sein müssen, auch die Motivation der Bestandslehrkräfte zu erhalten.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der Landesvorsitzenden Uschi Kruse.

Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport am 21.09.2018

Die GEW Sachsen hat

  • kritisiert, dass das Versprechen auf Verbesserungen im Bereich der Arbeitszeit (Punkt 1.2 des Handlungsprogrammes) eine leere Formulierung bleibt und einen konkreten Zeitplan mindestens in Hinblick auf die Gewährung einer Klassenleiterstunde und in Hinblick auf Gewährung weiterer Abminderungsstunden in der gymnasialen Oberstufe gefordert,
  • darauf verwiesen, dass die Zuführungen zum Generationenfond, die aus dem Kultusetat zu finanzieren sind, nicht in Konkurrenz zu Schul- und Qualitätsentwicklung, zu Klassengrößen, Unterstützungssystemen u.a.m. geraten dürfen,
  • anerkannt, dass der Freistaat nunmehr Lehrkräften bis zum 42. Lebensjahr höhere Nettogehälter, Kündigungsschutz und eine verbesserte Altersversorgung anbietet,
  • hervorgehoben, dass Lehrer*innen und Lehrer, die nicht oder nicht mehr verbeamtet werden können, diese Angebote ebenfalls gern erhalten hätten,
  • deutlich gemacht, dass eine politische Entscheidung für eine Zulagenregelung für alle nicht verbeamtungsfähigen Lehrkräfte dringend erforderlich ist, um die Motivation der Bestandslehrkräfte zu erhalten,
  • die Fortschreibung der Benachteiligung der Ein-Fach-Diplomlehrer und die zukünftig verstärkte Ungleichbehandlung von Lehrkräften mit einer pädagogischen DDR-Fachschulausbildung (v.a. Berufspädagogen) kritisiert und deutliche Verbesserungen gefordert,
  • dargestellt, dass funktionslose Höhergruppierungen als Mittel zur Verkleinerung der Nettolücke für alle Tarifbeschäftigten auch deshalb ungeeignet sind,  weil im nächsten Haushalt auch Beförderungsstellen für verbeamtete Lehrkräfte ausgebracht werden müssten,
  • im Zusammenhang mit der nunmehr für die nächsten 5 Jahre politisch gesetzten Verbeamtung in folgenden Punkten Änderungsbedarf besteht:
    • die Herabsetzung der Altersgrenze für eine Berufung in das Beamtenverhältnis
    • die ungerechtfertigte Einschränkung der Begrenzung der Ruhegehaltsfähigkeit privatrechtlicher Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst auf insgesamt fünf Jahre
    • die unzureichende Beachtung von Zeiten der Inanspruchnahme von Eltern-, Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten für eine Verschiebung der Altersgrenze.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der Landesvorsitzenden Uschi Kruse.

Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport am 09.11.2018

Die GEW Sachsen hat

  • auf die Willenserklärung im Handlungsprogramm hingewiesen und deutlich gemacht, dass die Frage der Unterrichtsverpflichtung für die Lehrerinnen und Lehrer und damit für die Bildungsgewerkschaft GEW höchst akut bleibt,
  • die gefundene Zulagen-Lösung in folgenden Punkten kritisiert:
    • dass mitnichten ein funktionsloses Beförderungsamt „A 13 mit Zulage“ geschaffen wird, die Amtszulage in Höhe von 170 € erhalten Bestandsbeschäftigte in der E13 als Bestandteil des Grundgehaltes dauerhaft, für diejenigen aber, in den nächsten zwei Jahren keine Zulage erhalten können, ist deren spätere Gewährung von entsprechenden Haushaltsentscheidungen abhängig,
    • dass die Lösung nur bedingt zu einer Befriedung der Lehrerzimmern beitragen wird, weil die signifikante finanzielle Schlechterstellung von Tarifbeschäftigten gegenüber Beamt*innen in gleicher Lebenssituation nicht behoben sondern lediglich um ca. 15% abgemildert wird. Bei gleicher Arbeit bleibt das unterschiedliche Einkommen- nicht nur in Sachsen- zutiefst ungerecht,
    • dass Lehrkräfte, die eine zusätzliche Aufgabe übernommen haben, keine Zulage erhalten sollen, obwohl auch für Tarifbeschäftigte in der Entgeltgruppe 14 oder für Schulleitungsmitglieder in der Entgeltgruppe 15 ein Nettounterschied zu Beamt*innen besteht und dass es zu einer Schlechterstellung gegenüber Beschäftigten in der E 13 mit Zulage kommen kann,
    • dass kein Umdenken bei der Eingruppierung von Einfachlehrern und bestimmten Lehrergruppen an Berufsbildenden Schulen zu erkennen ist,
  • den Änderungsvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Rückkehr zur ursprünglichen Altersgrenze bei Verbeamtung, Ablehnung der Begrenzung der Vorerfahrungszeiten auf fünf Jahre und die Übermittlung von Daten an die Staatskanzlei - begrüßt und
  • erneut beanstandet, dass die explizite Aufnahme von DDR Lehrämtern in das Besoldungsgesetz eine tatsächliche Gleichstellung ohne Wenn und Aber ausschließt.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der Landesvorsitzenden Uschi Kruse.