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Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten soll ab 2019 Gesetz in Sachsen werden

Langjährige GEW-Forderung nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen wäre mit Gesetzesstatus ab 2019 teilweise erfüllt

Die in diesem Frühjahr vom sächsischen Ministerium für Kultus durchgeführte Online-Umfrage zur Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung ist abgeschlossen und schon in den meisten Fragen ausgewertet. Wichtigste Konsequenz der Umfrage ist die Bereitschaft für eine gesetzliche Regelung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten1 ab 2019. Wir begrüßen diesen Schritt – entspricht er doch einer der langjährigen Forderungen der GEW Sachsen!

Doch Licht und Schatten liegen oft nah beieinander – so auch hier.       

Das Licht:

  • Der Freistaat will mit dem Doppelhaushalt 2019/ 2020 zusätzlich 75 Mio. in die Qualität der sächsischen Kindertageseinrichtungen investieren.
  • Alle an der Umfrage Beteiligten haben den Schritt, diese Mittel in qualitätsverbessernde Maßnahmen fließen zu lassen, bestätigt.
  • Die Entscheidung ist zugunsten der Anerkennung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten getroffen worden, weil davon alle (Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte) profitieren und diese Maßnahme am ehesten spürbare Wirksamkeit in den Kindertageseinrichtungen entfaltet.

Der Schatten:

  • Die geplanten zusätzlichen finanziellen Mittel reichen nur für eine der vier in der Umfrage vorgestellten Maßnahmen. Jede Maßnahme für sich ist allerdings notwendig.
  • Eine gesetzliche Regelung zur Anerkennung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten für alle Erzieherinnen und Erzieher ist eine zentrale Forderung der GEW. Die derzeit vom SMK angedachte Regelung zwei Stunden nur bei Vollzeitbeschäftigung zu gewähren und diese Zeit bei Teilzeitbeschäftigung anteilig zu reduzieren, entspricht nicht vollständig unseren Vorstellungen. Auch hier müssen wir weiterhin auf Verbesserungen dringen.

Unser Fazit:

Wir als Bildungsgewerkschaft kämpfen seit Jahren mit unseren Mitgliedern für Verbesserungen der Rahmenbedingungen im frühkindlichen Bildungsbereich. Die GEW Sachsen hat in einem Strategiepapier Möglichkeiten erarbeitet, wie die mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten für Erzieherinnen und Erzieher langfristig gesetzlich verankert werden können.

Derzeit erarbeitet das SMK die notwendigen Vorlagen zum künftigen Doppelhaushalt zur Beschlussfassung für den sächsischen Landtag. Wir werden uns an diesem Prozess beteiligen und dabei weiter für Verbesserungen engagieren.

Die politischen Entscheidungsträger schätzen unseren bildungspolitischen Sachverstand und unsere konsequente Suche nach Lösungen.

Deshalb wird es jetzt für uns darum gehen unsere Ziele schrittweise zu erreichen:

Beginnend ab 2019 zwei Stunden Anerkennung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten für alle pädagogischen Fachkräfte, mindestens jedoch für alle mit einem Beschäftigungsumfang ab 75% der Vollzeitarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche!

Zur Stützung unserer Forderungen für verbesserte Arbeitsbedingungen in Kitas und Horten werden wir weiter – gemeinsam mit Bündnispartnern – unterschiedliche, für die nahe Zukunft geplante, Veranstaltungen nutzen.         

Astrid Axmann
stellvertretende Vorsitzende der GEW Sachsen

1Mittelbare pädagogische Tätigkeit (mpT) ist die fachlich exakte Bezeichnung und umfasst die zur Erfüllung des sächsischen Bildungs- und Erziehungsplanes notwendigen Aufgaben, die eine Fachkraft parallel zu den unmittelbaren Kontaktstunden am Kind zu bewältigen hat. Die umgangssprachlich häufig verwendete Bezeichnung für mpT ist Vor- und Nachbereitungszeit (VNZ).

Kontakt
Astrid Axmann
Stellv. Landesvorsitzende Jugendhilfe und Sozialarbeit
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Mobil:  0172 4726706