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Schule

Wir wollen eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsschutz

Im Mai 2020 hat die GEW-Fraktion im Lehrer-Hauptpersonalrat einen Initiativantrag gestartet, um eine Vereinbarung zwischen LHPR und SMK über einen verbesserten Arbeitsschutz für die Beschäftigten an Schulen zu erreichen. Nach anfänglicher, langer Weigerung des SMK wurde nun doch der Entwurf einer Dienstvereinbarung des LHPR entgegengenommen.

Wir hatten ganz verschiedene Aspekte des Arbeitsschutzes in unseren Entwurf aufgenommen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt bezieht sich auf die Luftqualität in Klassenräumen. Dieses Thema gibt es seit vielen Jahren, aber durch die Pandemie erfuhr es eine neue Aufmerksamkeit. Nur dazu will ich etwas schreiben.

Es ist eine wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis, dass schlechte Luftqualität gesundheitsschädlich und leistungsmindernd ist. Das hat auch längst Eingang in den Arbeitsschutz gefunden.
Die Schulen können sich seit Jahren CO2-Ampeln ausleihen. Ansprechpartner sind der jeweilige Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI). Deren Namen sind in der Schule bekannt und die Ausleihe ist für die Schule kostenlos.
CO2 wird als Indikator für die Luftqualität benutzt. Es sind aber daneben weitere schädliche Stoffe in der Luft enthalten. Deren Anteil steigt proportional mit dem CO2-Gehalt.

Die Lüftungsampel zeigt (lediglich) an, wenn Grenzwerte überschritten sind. An jeder Einrichtung müsste es einen Lüftungsplan geben, der nach den Berechnungen der FASI aufgestellt wird. In Klassenräumen sind die CO2-Grenzwerte nach etwa 20 Minuten überschritten. Dann muss fünf Minuten gelüftet werden. Dann bleiben noch einmal 20 Minuten für den Unterricht. Es soll Klassen geben, die das aushalten, auch im Winter und bei Straßenlärm.
Neben der Qualität der Luft spielt deren Temperatur natürlich eine große Rolle. In allen Schulordnungen findet sich folgende Formulierung: „Der Schulleiter beendet den Unterricht vorzeitig, wenn wegen großer Hitze oder anderer äußerer Umstände kein sinnvoller Unterricht möglich ist.“ Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“.
In Teilen von Sachsen ist Radonbelastung ein Thema. Gegenwärtig sollen Messungen stattfinden. Die Gebiete sind vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie seit 03.12.2020 ausgewiesen und veröffentlicht. Ein sehr wirksames Gegenmittel ist ausreichende Belüftung, um die Gaskonzentration zu verringern. (So lange andere Maßnahmen noch nicht erfolgt sind.)

Raumluftqualität, Raumtemperatur und teilweise mögliche Radonbelastung waren der Anlass für die Aufnahme der Thematik „Raumluft“ in unseren Entwurf einer Dienstvereinbarung.
Aus unserer Sicht ist die Fensterlüftung nur eine Notvariante und es müssen planmäßig alle Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen ausgerüstet werden. Damit sind ausdrücklich nicht die gerade von verschiedenen Firmen angepriesenen mobilen Luftreinigungsgeräte gemeint.
Zunächst soll eine Analyse des gegenwärtigen Zustandes an den Schulen angefertigt werden, um dann schrittweise nach Notwendigkeit vorgehen zu können.
Wir wollen wissen, welche Schulen bereits über raumlufttechnische Anlagen verfügen. Aus Erfahrungen können wir lernen.
Wir wollen wissen, welche Schulen Radon belastet sind. Es sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich.
Wir wollen wissen, welche Unterrichtsräume sich an stark befahrenen Straßen oder anderen externen Lärmquellen befinden und nicht mit offenen Fenstern genutzt werden können.
Wir wollen, dass die Wärmelast der Unterrichtsräume erfasst wird. Es sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich.
Die Erfassung, so weit nicht bereits vorhanden, sollen die FASI bei der Gefährdungsbeurteilung vornehmen.
Wir wollen, dass ÖPR und Schulleitungen an Einrichtungen mit vorhandenen raumlufttechnischen Anlagen befragt werden, um die empfundene Wirksamkeit der Anlagen zu erfassen.

Wir wollen, dass das SMK erklärt, dass es ebenfalls der Auffassung ist, dass solche Anlagen eine verpflichtende Maßnahme des Arbeitsschutzes sind, die in Angriff genommen werden muss und sich um die Bereitstellung entsprechender Mittel bemüht. Wir wollen, dass das SMK nicht den Schulträgern den „Schwarzen Peter“ zuschiebt. Es gibt arme und besser gestellte Schulträger. Von deren Finanzlage und gutem Willen kann es nicht abhängig sein.
Am 24. März hat das SMK diesen Teil des Entwurfs der Dienstvereinbarung vollständig abgelehnt. Am 1. Juni haben wir in einem langen Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter erreicht, dass es zu diesem Thema eine Veranstaltung mit Experten geben wird. Das SMK hat hohen Bedarf an Wissen über solche Anlagen und die Situation an den Schulen.

Die Bundesregierung hat das Förderprogramm für raumlufttechnische Anlagen in Kindertagesstätten und Grundschulen im Mai auch auf Neubau solcher Vorrichtungen erweitert. Am 1. Juli kommt der Staatssekretär zum LHPR. Die Frage, wie Sachsen mit dieser Fördermöglichkeit umgehen wird, liegt auf seinem Tisch. Ich bin gespannt auf die Antwort.
Ich weiß, dass viele Kolleginnen und Kollegen den Lärm in den Einrichtungen viel belastender wahrnehmen als die schlechte Luft. Das Thema Lärm bleibt auf dem Tisch und ist von enormer Wichtigkeit.

Ingolf Matz
Mitglied im LHPR

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