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Verbeamtung

Wir lassen uns nicht spalten

Durch die Verbeamtung im Januar 2019 werden in den Lehrerzimmern und in der GEW Sachsen zwei Statusgruppen miteinander arbeiten. Wir setzen uns gegen die Spaltung ein und werben für kollegiale Solidarität untereinander.

Erklärung zum Miteinander von Tarifbeschäftigten und Beamt*innen im Lehrerzimmer und in der GEW

Die GEW Sachsen ist die Gewerkschaft für tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte. Beide Gruppen müssen sich gewerkschaftlich organisieren, um gemeinsam Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Dieses Miteinander werden wir durch folgende Punkte gestalten:
 

Annäherung der Bedingungen von verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften

Die GEW Sachsen wirkt auf eine bessere finanzielle Gleichstellung von verbeamteten und tarif-beschäftigten Lehrer*innen hin. Dies beinhaltet u.a. eine angemessene Ausgleichszulage für alle nicht verbeamteten Lehrkräfte, um die Nettolücke zu schließen. Eine Amtszulage in Höhe von 170 Euro ist dafür zu gering. Die GEW Sachsen wird im Vorfeld künftiger sächsischer Haushaltsplanungen und Gesetzesänderungen für eine Steigerung dieses Betrages eintreten. Sie sieht wegen seiner Zielrichtung keine Veranlassung, diesen auf die Gruppe der Beamt*innen zu übertragen.

Tarifliche Erfolge zeigen auch bei Beamt*innen Wirkung. Die GEW Sachsen setzt sich auf den verschiedenen Ebenen dafür ein, dass die Vorteile aus dem Beamtenverhältnis für Tarifbeschäftigte übernommen werden, um Unterschiede beider Statusgruppen abzubauen. Damit zielen wir auch auf die Kollegialität von Tarifbeschäftigten und Beamt*innen. Entsprechende Forderungen müssen gemeinsam formuliert werden. Dazu gehören bspw. die Unschädlichkeit der Elternzeit bei der Stufenlaufzeit oder die bessere Anerkennung von Vordienstzeiten.

In Tarifverhandlungen ist das kollegiale Verhalten der Beamt*innen entscheidend für den ge-meinsamen Erfolg. Die Tarifergebnisse gelten für die nichtverbeamteten Kolleg*innen direkt und werden i.d.R. auch zügig für Beamtinnen und Beamte übernommen. Daher strebt die GEW Sachsen in entsprechenden Tarifauseinandersetzungen immer eine gemeinsame Strategie für tarifbeschäftigte und verbeamtete Kolleg*innen an. Beamt*innen dürfen nicht in die Rolle eines Streikbrechers kommen. Sie müssen vielmehr ermutigt werden, in dem ihnen zur Verfügung stehenden Maß an Unterstützungsdemonstrationen und -bekundungen teilzunehmen. Somit erwächst eine beiderseitige Verantwortung in Tarifrunden, welche die GEW Sachsen ebenso beiderseitig unterstützt.
 

Sensibilisierung für Probleme, die aus unterschiedlichen Statusgruppen erwachsen

Die GEW Sachsen wirkt auf eine Sensibilisierung aller Entscheidungsträger*innen in der Staatsregierung und in den Landtagsfraktionen für die Probleme hin, die aus dem Nebeneinander verschiedener Statusgruppen erwachsen. Sie wirbt für eine weitest gehende Gleichstellung von verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrer*innen im Sinne eines guten Miteinanders an den Schulen. Bildungserfolg hängt nicht vordergründig vom Faktenwissen der Lehrer*in, ihrer Bezahlung oder gar von deren Beschäftigtenstatus ab. Ein gutes Arbeitsklima zwischen allen Lehrer*innen in den Schulen befördert die pädagogische Arbeit stark.
 

Die GEW Sachsen organisiert tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte

Innerhalb unserer Mitgliedschaft gibt es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Viele Probleme stellen sich unabhängig vom Status und können nur gemeinsam gelöst werden. Beamt*innen und Tarifbeschäftigte müssen durch die GEW Sachsen eine einheitliche starke Vertretung bekommen. Beide Gruppen sind an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Wir reden nicht über sie, sondern mit ihnen.

Die Verbeamtung ist nicht die Schuld der jüngeren Kolleg*innen. Sie ist die Antwort der jetzigen Staatsregierung auf die verfehlte Personalpolitik der Vergangenheit. Eine Spaltung der sächsischen Lehrerschaft nützt niemandem. Wir haben mehr gemeinsame als unterschiedliche Interessen. Lasst sie uns zusammen vertreten.
 

Die GEW ist für alle Lehrer*innen die beste Wahl!
 

Mehr Informationen zur Mitgliedschaft – auch für Beamt*innen - unter: www.gew-sachsen.de/mitgliedschaft

 

Darf ich mich als Beamt*in gewerkschaftlich organisieren?

Beamt*innen haben das gleiche Recht wie Arbeitnehmer*innen, sich in Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammenzuschließen. Dieses Recht wird im § 52 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ausdrücklich bekräftigt. Sie dürfen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung nicht gemaßregelt oder benachteiligt werden. Im Sächsischen Beamtengesetz (SächsBG) ist darüber hinaus explizit im § 92 geregelt, dass Beamt*innen  ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen können.