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Entgelt für Lehrer*innen

Warum habe ich im Oktober weniger Geld als gedacht erhalten?

Diese Frage stellten sich (und mir) einige von Ihnen, liebe (Lehrer-)Kolleg*innen, in den letzten Tagen. Für diesen Sie zweifellos nicht begeisternden Umstand sind im Wesentlichen zwei Gründe ausschlaggebend.

Zum einen gibt es eine Reihe von Kolleg*innen, die in der Erfahrungsstufe 6 auf den Steigerungsbetrag von 79,49 € (EG 13) bzw. 70,83€ (EG 11) hofften. Allerdings ist unter diesen eine Reihe von “altersmäßig Fortgeschrittenen“, so dass deren Septembergehalt über der dort gegoltenen Stufe 6 mit 5378,92€ bzw. 4792,59€ € lag. Das sind die Kolleg*innen, die eine sogenannte individuelle Endstufe hatten, weil ihr Gehalt bei der Einführung des TV-L im Jahr 2009 über der damals maximalen Stufe 5 lag. Wenn diese individuelle Endstufe jetzt sozusagen von dem Entgelt der Stufe 6 „eingeholt“ wird, fällt der entsprechende Steigerungsbetrag geringer aus. Sollte ihre individuelle Endstufe immer noch über der nun erreichten Stufe 6 liegen, hätten Sie (wie dann auch bereits im Januar 18) von der Veränderung der Stufe 6 gar nichts bemerkt.

Eine Reihe von Ihnen, liebe Kolleg*innen, hat im Zusammenhang mit der Überleitung in den TV-L einen Strukturausgleich - z.B. in Höhe von 60€-  erhalten. Die entsprechende tarifrechtliche - übrigens nicht sachsenspezifische Regelung - besagt, dass dieser bei dem Aufrücken in die Stufe 6 „angerechnet“ wird. Das bedeutet, er vermindert sich oder entfällt ganz. Aber immer unter der Bedingung, das natürlich eine Verminderung des bisherigen (Brutto-) Einkommens ausgeschlossen ist.

Und zum anderen ist da noch – wie auch in den letzten Jahren – das Thema VBL zu nennen. In dem in diesem Jahr in Kraft getretenen  Betriebsrenten-Stärkungsgesetz wurde zwar der Dotierungsrahmen, also das Einkommen, das steuerfrei nach § 3 Nr.63 EStG für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung verwandt werden kann, auf  8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung angehoben und liegt demzufolge in diesem Jahr  bei  8% von 78000€ = 6240€. Allerdings ist dieser erhöhte Dotierungsrahmen nur steuer-,  nicht aber sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass für den  4% der Beitragsbemessungsgrenze (3120 €) übersteigenden Teil der VBL-Beiträge Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Und da dieser Wert teilweise im Oktober überschritten wurde, kam es zu einem entsprechend höheren Anteil der Abzüge.

Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass die genannten Faktoren natürlich keine Senkung des Bruttoeinkommens, sondern „nur“ des Nettoeinkommens bewirken können.

Kontakt
Wolfram Dütthorn
Referatsleiter Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse (Lehrer am Gymnasium St. Augustin in Grimma,
Mitglied im Lehrer-Hauptpersonalrat)
Adresse -
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Mobil:  0172 7758803