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Tarifrunde TVöD 2023

Warnstreiks am 23. und 24. März

Die GEW Sachsen ruft ihre kommunal beschäftigten Mitglieder am 23. und 24. März in verschiedenen Regionen Sachsens zum Warnstreik auf.

Um in der 3. Verhandlungsrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen einen Erfolg zu erzielen, muss der Druck auf die Arbeitgeberseite durch Warnstreiks vor Verhandlungsbeginn am nächsten Montag noch einmal erhöht werden. Die GEW Sachsen hat mit ver.di zwei weitere Streiktage am 23. und 24. März in Sachsen verabredet.

Deshalb ruft die GEW Sachsen ihre Mitglieder im Geltungsbereich des TVöD, TVPöD, TVSöD und TVAöD am 23. und 24. März 2023 in verschiedenen Regionen an unterschiedlichen Tagen zum Warnstreik auf.

Zur Pressemitteilung

Regionale Streikaufrufe

Wir rufen unsere Mitglieder der Städte Markkleeberg, Schkeuditz, Rötha, Böhlen, Borna, Frohburg, Brandis und Mockrehna am 23. und 24. März 2023 zu ganztägigen Warnstreiks auf.

  • 23. März: GEW-Mitglieder haben die Information zum Eintragen in die Streikliste per Mail erhalten
  • 24. März: Streikkundgebung ver.di + GEW, 9 Uhr Augustusplatz, dann Demozug und anschließend Eintragen in Streiklisten

Dokumente:

Wir rufen unsere Mitglieder der Stadt Leipzig, beim Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig (SEB) und beim Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Leipzig (VKKJ) am 23. und 24. März 2023 zu ganztägigen Warnstreiks auf.

  • 23. März: Streikfrühstück 8 Uhr bis 11 Uhr, GEW Leipzig, Nonnenstr. 58
  • 24. März: Streikkundgebung ver.di + GEW, 9 Uhr Augustusplatz, dann Demozug und anschließend Eintragen in Streiklisten

Das Einschreiben in die Streiklisten findet jeweils vor Ort statt. Bitte denkt daran, dass ihr euch beide Tage in eine GEW-Streikliste eintragen müsst, um Streikgeld zu erhalten.

Wir rufen unsere Mitglieder der Stadt Dresden und des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Dresden am 23. März 2023 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Das Einschreiben in die Streiklisten findet von 8 Uhr bis 11 Uhr ausschließlich vor Ort am Volkshaus Schützenplatz statt. Für Verpflegung ist gesorgt.

Anschließend besteht die Möglichkeit, zur Kundgebung nach Meißen zu fahren. Hintergrund ist, dass Landrat Hänsel aus Meißen die Kommunalbeschäftigten beschuldigt, Schuld an der schlechten Haushaltslage zu sein.

Wir rufen unsere Mitglieder der Stadt Meißen am 23. März 2023 zum ganztägigen Warnstreik auf.

GEW-Mitglieder haben die Information zum Eintragen in die Streikliste per Mail erhalten.

Um 12 Uhr findet in Meißen eine Kundgebung statt. Hintergrund ist, dass Landrat Hänsel aus Meißen die Kommunalbeschäftigten beschuldigt, Schuld an der schlechten Haushaltslage zu sein.

Wir rufen unsere Mitglieder der Stadt Görlitz am 24. März 2023 zum ganztägigen Warnstreik auf.

In Görlitz findet ein Streikfrühstück statt (ACHTUNG: neuer Ort La Galeria Italiana!). Dort kannst du dich in die Streikliste eintragen: 8 Uhr bis 11 Uhr, La Galeria Italiana, Annengasse 1, 02826 Görlitz statt (Parkplatz Elisabethstr. oder Obermarkt bitte nutzen).

Wir rufen unsere Mitglieder der Städte und Kommunen Weißwasser, Schleife, Rothenburg, Bad Muskau und Niesky am 24. März 2023 zum ganztägigen Warnstreik auf.

GEW-Mitglieder haben die Information zum Eintragen in die Streikliste per Mail erhalten.

In Görlitz findet ein Streikfrühstück statt, an dem du ebenfalls gern teilnehmen kannst. Das Eintragen in die Streikliste ist auch da möglich: 8 Uhr bis 11 Uhr, La Galeria Italiana, Annengasse 1, 02826 Görlitz (Parkplatz Elisabethstr. oder Obermarkt bitte nutzen).

Wir rufen unsere Mitglieder der Städte Freital, Pirna, Heidenau, Dohna und Dippoldiswalde am 24. März 2023 zum ganztägigen Warnstreik auf.

GEW-Mitglieder haben die Information zum Eintragen in die Streikliste per Mail erhalten.

Wir rufen unsere Mitglieder im Landkreis Mittelsachsen am 24. März 2023 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Streiklokal zum Eintragen in die Streiklisten mit kleinem Imbiss und Kundgebung:
8 Uhr bis 12 Uhr, Obermarkt Freiberg

Wir rufen unsere Mitglieder im Landkreis Vogtland am 23. und 24. März 2023 zu ganztägigen Warnstreiks auf.

Streiklokal zum Eintragen in die Streiklisten mit kleinem Imbiss:
23.+24. März, 8 Uhr bis 11 Uhr, GEW-Büro Plauen
Dr.-Karl-Gelbke-Str. 20 (8. Etage), Eingang von der Hofseite

Wir rufen unsere Mitglieder im Landkreis Zwickau am 23. und 24. März 2023 zu ganztägigen Warnstreiks auf.

Streiklokal zum Eintragen in die Streiklisten mit kleinem Imbiss:
23. März, 8 Uhr bis 11 Uhr sowie 24. März 8 Uhr bis 11 Uhr DGB-Büro Zwickau
Bahnhofstr. 68-70 (2. Etage), 08056 Zwickau

Streik-FAQ

So bekommst du als GEW-Mitglied dein Streikgeld:

  1. Trage dich am Streiktag in die GEW-Streikliste ein (s. Streikaufruf)
  2. Für die Zahlung von Streikgeld benötigen wir die Kopie der vollständigen Bezügemitteilung des Monats, in dem die Abzüge erfolgten. Diese Kopie ist an die Mitgliederverwaltung der GEW Sachsen zu senden.

GEW-Mitglieder erhalten bei einem Streik eine Streikunterstützung. Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag in die Streikliste einzutragen und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Der Hinweis zur Streikliste ist auf dem jeweiligen Streikaufruf zu finden. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld. 

Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Bei unbefristeten Streiks wird, um eine zügige Auszahlung zu ermöglichen, pro Streiktag das Dreifache des monatlichen Mitgliedsbeitrags gezahlt. Der Gehaltsabzug ist nach Aufforderung nachzuweisen.

    Du kannst auch noch am Streiktag in die GEW eintreten, um Streikgeld zu erhalten (Eintragen in Streikliste nicht vergessen). Hier geht es zum Mitgliedsantrag. Für Freundschaftswerbungen mit Prämie geht es hier entlang.

    Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen.

    Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird. Ein Streik ohne gewerkschaftlichen Streikaufruf ist in Deutschland nicht zulässig.

    Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle Arbeitnehmer*innen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streikgegenstand“ betroffen sind.

    Kolleg*innen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld und Rechtsschutz.

    Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. Diejenigen, die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen.

    Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Eintragungen in Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben.

    Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch z. B. streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu bleiben.

    Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung trifft der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren Streiks kann es sinnvoll sein, dass in begrenztem Umfang Einrichtungen für Notfälle geöffnet bleiben. Für die Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die Gewerkschaften vor Ort zuständig. Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden.

    Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig.

    Ein ganztägiger Streik umfasst alle Dienste/Schichtzeiten an diesem Tag von 0 bis 24 Uhr.

    Nein! Der Arbeitgeber kann zwar den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten (s. „Mit welchen Reaktionen des Arbeitgebers muss ich rechnen?“). Eine Anordnung, die bestreikte Zeit durch Minusstunden nachzuarbeiten, ist jedoch verboten.

    Kontakt
    GEW Sachsen
    Adresse Nonnenstraße 58
    04229 Leipzig
    Telefon:  0341 4947-412
    Fax:  0341 4947-406