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Schule

Vorbereitung des neuen Schuljahres

Das Kultusministerium plant für die Zeit nach den Sommerferien für die KITAs und Schulen in Sachsen die Rückkehr zum Regelbetrieb. Damit werden auch an den weiterführenden Schulen die Hygieneregelungen zum Abstand praktisch aufgegeben. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten kommt damit noch weiter unter Druck. Zusätzlich stellt sich die Frage, wie der Regelbetrieb in den Einrichtungen und der Schutz der Beschäftigten, die Angehörige der Risikogruppe sind, vereinbar sein werden.

Die GEW Sachsen vertritt den Standpunkt, dass bei den Planungen für das neue Schuljahr auch die Option einer Kombination von Präsenz- und Fernunterricht (rotierendes System) und auch die komplette Rückkehr in den Fernunterricht berücksichtigt und vorbereitet sein müssen. Der Landesvorstand der GEW Sachsen hat dazu einen umfassenden Beschluss gefasst, der sich mit einer Aufarbeitung der Versäumnisse der Vergangenheit, dem Schutz der Beschäftigten, der Erweiterung des Unterrichtsangebotes in den Ferien und den Auswirkungen auf Arbeitszeit und Arbeitsorganisation auseinandersetzt. Außerdem werden pädagogische Schlussfolgerungen und Forderungen für den Datenschutz und den Fortbildungsbedarf gefasst.

Überlegungen zur Vorbereitung des Schuljahres 2020/21

1. Versäumnisse der Vergangenheit lassen sich nicht schnell überwinden

Die Pandemie hat viele der Probleme, vor denen das sächsische Schulsystem aktuell steht, nicht geschaffen, sondern nur offenbart. Z.T. jahrelange Versäumnisse in der Personalpolitik, bauliche und hygienische Mängel, die unzureichende Vorbereitung der Schulen auf Online-Lernformen oder fehlende digitale Infrastruktur stehen gleichen Bildungschancen nun in besonderem Maße entgegen und werden sich nicht so schnell und so zufriedenstellend beseitigen lassen, wie es erforderlich wäre.

Allein eine „pädagogische Bestandsaufnahme“, das „Erfassen der wichtigsten Defizite“ und das „[Ableiten] entsprechender Maßnahmen für den Unterricht im neuen Schuljahr“- wie im Schreiben des Kultusministers vom 17.Juni 2020 gefordert- reichen nicht aus, um mit den entstandenen und vor allem den ggf. erneut entstehenden Defiziten verantwortlich umzugehen, wenn gleichzeitig an einem gleichschrittigen, auf Stoffvermittlung  ausgerichteten Unterricht festgehalten wird. Benötigt werden vielmehr geeignete zusätzliche Förderangebote, die auch angesichts von Unterbrechungen eigenständiges Lernen ermöglichen und Methodenkompetenz stärken.

Die Schulen müssen jetzt bei der Entwicklung tragfähiger pädagogischer Konzepte für einen Mix aus Präsenz- und Fernunterricht unterstützt werden, die ihren Gegebenheiten entsprechen. Dafür benötigen sie Zeit, pädagogische Freiräume und schulinterne Fortbildungsangebote, um das für ihren Standort sinnvolle Gesamtkonzept zu entwickeln.

2. Beschäftigte und deren Angehörige sind zu schützen

Die GEW Sachsen hält daran fest, dass dem präventiven Schutz der Beschäftigten in Bildungseinrichtungen, der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Angehörigen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus höchste Priorität eingeräumt werden muss. Solange für alle gesellschaftlichen Bereiche besondere Schutzkonzepte erforderlich sind, darf der Infektionsschutz nicht mit Hinweisen auf

  • wissenschaftlich unbelegte Behauptungen zum Infektionsgeschehen bei Kindern,
  • das Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung,
  • das Grundrecht der Eltern auf freie Berufsausübung,
  • aktuell niedrige Infektionszahlenden

facto aufgegeben werden. Darum lehnt die GEW Sachsen die einseitige Festlegung der KMK und des SMK auf Rückkehr zum Regelbetrieb durch Preisgabe von Abständen (und festen Gruppen) ab.

Die GEW Sachsen orientiert sich an den von der Bundesorganisation in Auftrag gegebenen Gutachten des Arbeitsrechtlers Wolfhard Kohte und wird sie auch bei der Bewertung des von der KMK angekündigten „gemeinsamen Rahmen[s] für aktualisierte Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen“ zu Grunde legen.

Die GEW Sachsen hält an Ihrer Forderung nach Schutz der Risikogruppen und regelmäßigen Testmöglichkeiten für alle Beschäftigten fest, die in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen oder Hochschulen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen, deren Angehörigen sowie Studierenden haben.

Die GEW Sachsen fordert die Arbeitgeber/ Dienstherren auf, die Beschäftigten auch vor psychischen Problemen infolge der Pandemie und vor dem Verschwimmen der Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben im Homeoffice durch geeignete Maßnahmen schützen.

3. Unterricht in den Ferien/ am Sonnabend/ der Erhöhung des Regelstundenmaßes/zusätzliches Personal

Die Ausdehnung des Unterrichts auf samstags, verpflichtende Unterrichtsangebote in den Ferien bzw. die (befristete) Erhöhung des Regelstundenmaßes bzw. lehnt die GEW Sachsen grundsätzlich ab. Gleiches gilt für (weitere) Über- bzw. Mehrarbeitsstunden in Schulen und in anderen Bildungsbereichen. All diese Maßnahmen erfordern zusätzliche Anstrengungen aller Beteiligten, die ohnehin enormen Belastungen ausgesetzt sind.

Die von der KMK öffentlich erklärte flächendeckende Rückkehr zum Normalbetrieb erfordert bei „[Anpassung] der Wochen-, Tages- und Unterrichtsabläufe [infolge] der Entwicklung des Infektionsgeschehens“, wegen der erforderlichen besonderen Unterstützung der Schüler*innen und wegen des erforderlichen Schutzes der Risikogruppen mehr Personal als bisher zur Verfügung stand.

Die GEW Sachsen fordert den Freistaat auf,  die erforderlichen Mittel für zusätzliches Personal (außerschulische Partner, Vereine, freiberufliche Künstler*innen, Übungsleiter*innen, Lernbegleiter*innen, Therapeut*innen u.a.) zur Verfügung zu stellen oder die begrenzten Bildungsmöglichkeiten öffentlich darzustellen, da sonst unrealistische Erwartungen bei Eltern geweckt werden, die die Bildungseinrichtungen objektiv nicht erfüllen können und die geeignet sind, die Beschäftigten unberechtigter Kritik auszusetzen.

Vorbereitung des neuen Schuljahres

Die Planungen des neuen Schuljahres sollten deshalb nicht von einer Wiederkehr des gewohnten „schulischen Regelbetriebs“ ausgehen. Vielmehr müssen bei der Organisation des kommenden Schuljahres drei Szenarien ernsthaft berücksichtigt werden:

  • Szenario 1: Präsenzunterricht als Regelfall
  • Szenario 2: Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht
  • Szenario 3: Fernunterricht

4. Arbeitszeit und Arbeitsorganisation

Sofern aufgrund der Corona-Pandemie das Lehren und Lernen auf digitalen Wegen bzw. der Fernunterricht den Schul- und Arbeitsalltag auf längere Sicht bestimmen, ist der Gestaltung der Arbeit und der Arbeitszeit sowie der Erleichterung von Arbeitsabläufen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Die Digitalisierung darf nicht zur Entgrenzung der Arbeitszeit führen und die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Arbeitszeitkorridoren, Ruhepausen sind anzuwenden.

Um pädagogische Konzepte, Lerninhalte und Bewertungsmaßstäbe anzupassen, Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligenden Verhältnissen besonders zu unterstützen, die Zusammenarbeit mit externen Partnern zu organisieren, sich fortzubilden, das Zusammenspiel von Präsenz- und  Fernunterricht zu organisieren und auch Ansprechperson für Schüler*innen und Eltern zu sein, sind Schulleitungen und Lehrer*innen sofort von anderen Aufgaben zu entlasten. Das Regelstundenmaß ist (mindestens) für die Dauer des kommenden Schuljahres abzusenken.

5. Pädagogische Schlussfolgerungen

Da das Infektionsgeschehen im nächsten Schuljahr unklar ist und niemand weiß, wie sich die Öffnungen von Bildungseinrichtungen auswirken und ob sie dauerhaft verantwortet werden können, sind Überlegungen zum Fernunterricht, zu Kürzungen der Unterrichtsinhalte, zu Prüfungen u.a. von Beginn an zwingend erforderlich.

  • Mit steigendem Alter der Schüler*innen sollten der Präsenzunterricht ab- und der Fernunterricht zunehmen. Bei nötigen Entscheidungen, welche Klassenstufen in Präsenz unterrichtet werden, sollten jüngere vor älteren Jahrgängen Vorrang haben.
  • Schüler*innen sollten möglichst eine feste Ansprechperson aus der Schule haben, die mindestens einmal wöchentlich persönlichen Kontakt hält. Schüler*innen mit psychosozialen Problemen sollten niedrigschwellige Beratungsangebote vorgehalten werden. 
  • Der Fernunterricht sollte auf der Basis verbindlicher Stunden- bzw. Wochenpläne durchgeführt werden und die Teilnahme am Fernunterricht nachgewiesen werden.  
  • Die Ausstattung der Schüler*innen mit digitalen Endgeräten muss vorangetrieben werden und schnellstmöglich ein Sozialindex für die leihweise Überlassung durch die Schulen entwickelt werden. Die Lernmittelfreiheit ist auch auf digitale Endgeräte für Schüler*innen anzuwenden. 
  • Mindestanforderungen für die pädagogisch reflektierte Nutzung digitaler Technologien sollen festgesetzt und flächendeckend Angebote einer entsprechenden Qualifizierung unterbreitet werden, auf die Lehrkräfte je nach Bedarf und eigenem Kompetenzstand zugreifen können. 
  • Es sollten keine Stundenplankürzungen ausschließlich zu Lasten der sog. „Nebenfächer“ erfolgen. Stattdessen sollte am Konzept einer umfassenden Allgemeinbildung festgehalten werden.
  • In der Grundschule sollten die basalen mathematischen und sprachlichen Kompetenzen besonders gefördert werden.
  • In die Ziele schulischer Bildung sollte die Förderung digitaler Kompetenzen und die Nutzung digitaler Technologien anknüpfend an die Strategie der KMK „Bildung für die digitale Welt“ aufgenommen werden.
  • Es sollten Kürzungen in den Lehrplänen bzw. in den erwarteten Leistungszielen aller Fächer vorgenommen werden. Dies sollte nicht zu Lasten der Qualität schulischer Bildung führen, sondern den Lehrkräften die notwendigen Freiräume für den pädagogisch-konstruktiven Umgang mit den hygienebedingten Einschränkungen der Lehr-Lernmöglichkeiten ermöglichen.
  • Die Prüfungsinhalte sollten in allen Fächern reduziert und unmittelbar in die unterrichtliche Praxis rückgespiegelt werden. Dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Senkung des qualitativen Anspruchsniveaus, denn auch innerhalb eines quantitativ eingeschränkten Stoffspektrums können anspruchsvolle Prüfungen gestellt werden.
  • Anzahl und Umfang von Prüfungssituationen wie Klassenarbeiten oder Tests sollten reduziert werden. Stattdessen sollten Situationen der Leistungsfeststellung und -bewertung stärker der Feedbackfunktion dienen, damit Schüler*innen häufiger und differenzierter als bislang Gelegenheit erhalten, ihren Lernprozess zu korrigieren und anzupassen. 
  • Es sollten soweit möglich alternative Prüfungsformen, alternative Formen der Leistungsfeststellung (veränderte Prüfungssituationen) wie auch andere Formen der Leistungsbewertung (anstelle von Noten) eingesetzt werden.
  • Übergangsentscheidungen und die Vergabe von Abschlüssen sollten soweit möglich von Zensuren entkoppelt und auf das klassische Sitzenbleiben verzichtet werden.
  • Lernangebote sollten insbesondere unter Berücksichtigung benachteiligender Lebenssituationen sensibel an die Lebenslagen angepasst werden.
  • Lernzeiten sollten soweit möglich zugunsten einer stärkeren Berücksichtigung individueller Lernstände flexibel gestaltbar sein, indem zum Beispiel die letzten zwei Jahre bis zum Realschulabschluss in drei Jahren absolviert oder die gymnasiale Oberstufe um ein Jahr verlängert werden kann. 

6. Datenschutz/ Fortbildung

  • Besonders dringlich sind Fortbildungs- und Beratungsangebote hinsichtlich des digitalisierten Lehrens und Lernens sowie hinsichtlich der Sorge um und die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die während der Schulschließungen nicht oder kaum erreichbar waren.
  • Lehrkräfte sind darüber zu informieren, wie der Datenschutz an ihrer Schule grundsätzlich geregelt ist und sie benötigen juristische Sicherheit bei der Verwendung z.B. von Messenger-Diensten, Sozialen Netzwerken und Videokonferenzen zu Lernzwecken.
  • Für Datenschutzprobleme, die auch vor Corona nicht zufriedenstellend geklärt wurden und die sich angesichts von Fernunterricht und Digitalhype weiter erhöht haben, muss das SMK auch rückwirkend die Verantwortung übernehmen.
  • Der Freistaat muss den Lehrkräften technisch und rechtlich sichere Geräte und Kommunikationswege zur Verfügung stellen. Außerdem benötigen alle Lehrkräfte z.B. für die Kommunikation mit Eltern dienstliche E-Mailadressen. 

* Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gutachten zu Risikogruppen, Gutachten zu Schutzabständen, Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Kindertagesstätten und an Einrichtungen der Jugendhilfe, Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Hochschulen

 


 

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