Die GEW erläuterte ihre Forderungen für einen neuen ATZ-Tarifvertrag und betonte vor allem die Notwendigkeit der Klärung der Rahmenbedingungen für einen solchen Vertrag. Dazu gehört insbesondere auch ein klares Bekenntnis von SMF/SMK, während der Laufzeit des Tarifvertrages die Pflichtstunden und die derzeit geltenden Anrechnungen und Ermäßigungen nicht anzutasten.
Die Verhandlungen werden am 24. Februar fortgesetzt. Weitere Informationen folgen nach den Winterferien.