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Verbeamtung als Allheilmittel gegen Lehrermangel?

Wenn man dem Sächsischen Beamtenbund folgt, dann scheint das in der Tat so zu sein. Anfang Juni verkündete dessen Vorsitzender, der Lehrer Gerhard Pöschmann: „Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen sieht in der Verbeamtung von Lehrern ein unerlässliches Instrument zur Verbesserung der Einstellungssituation auf dem sächsischen Lehrerarbeitsmarkt. Beamte sind nicht teurer als angestellte Lehrer. Mit der Möglichkeit der Verbeamtung könnten junge Lehrer aus anderen Bundesländern nach Sachsen gezogen werden. Das sorgt möglicherweise für Entspannung an mancher Schule.“ (PM vom 30.05.2016)

Die Logik dieser Sätze erschließt sich nur schwer:

Warum sollte es Lehrer aus Bundesländern, in denen der Beamtenstatus nach wie vor üblich ist, nur deswegen nach Sachsen ziehen? Weil sie über eine der hier sehr gesuchten Fächerkombinationen verfügen, die derzeit bundesweit – also auch in ihren Heimatländern –  sehr gefragt sind? Oder weil sie hier auch mit Fächern, die weniger gefragt sind, zwar verbeamtet, aber dann doch schulart- und/oder fachfremd eingesetzt werden?  

Und warum sorgen verbeamtete Lehrer aus anderen Bundesländern „möglicherweise für Entspannung an mancher Schule“? Weil sie ihren älteren, nicht mehr verbeamtungsfähigen Kollegen die besonders belastenden Aufgaben an den Schulen abnehmen? Oder weil es für die älteren Kollegen so „entspannend“ wirkt, wenn sie ihren neuen Kollegen mit Rat und Tat zur Seite stehen und dabei zufällig darüber ins Gespräch kommen, was denn monatlich so „unter dem Strich“ wirklich auf dem Konto eingeht?   

Dass ausgerechnet der Beamtenbund, die „Spitzengewerkschaft“ der Lehrerverbände, so vehement für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in den sächsischen Lehrerzimmern eintritt, empörte sogar den finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion. Er reagierte prompt und recht sarkastisch auf die Verlautbarungen des SBB-Vorsitzenden:

"Ich verstehe den Beamtenbund nicht – die Forderung nach der Verbeamtung junger Lehrer würde zu Ungerechtigkeit in Bezug auf ältere Lehrer führen. Ein Job und zwei unterschiedliche Bezahlungen ist eigentlich kein gewerkschaftlicher Ansatz."(PM vom 03.06.2016)

Da reibt man sich doch verwundert die Augen: Der knallharte Finanzpolitiker Michel, der bisher kein Problem mit  der ungerechten Lehrereingruppierung in Sachsen hatte, sorgt sich um die Gerechtigkeit bei der Lehrerbezahlung? Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Beim genaueren Lesen seiner Pressemitteilung wird das wahre Motiv seiner Reaktion dann doch wieder deutlich: 

„Die Verbeamtung kann nur eine Ultima Ratio sein, da sie für den Steuerzahler extrem teuer sein wird." 

Es geht also doch um’s Geld. Und der „Steuerzahler“ macht sich populistisch immer gut, wenn es um Haushaltsfragen geht. Die sind auch der Hintergrund, warum sich der SBB-Vorsitzende zur öffentlichen Wiederholung seiner Verbeamtungsforderung genötigt sah. Der Finanzminister hatte nämlich auf eine Kleine Anfrage von MdL Cornelia Falken (LINKE) die Haushaltsausgaben für Lehrer im Arbeits- und im Beamtenverhältnis verglichen und dabei höhere Kosten des Beamtenstatus‘ festgestellt (LT-Drs. 6/4857), worauf aus der CDU-Fraktion zu hören war, dass damit die Verbeamtung von Lehrern (wiedermal) „vom Tisch“ sei. Da hatte wohl auch die „Glühbirne“ des SBB für  MdL und CDA-Chef Alexander Krauß („… für seine für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geleistete Aufbauarbeit unter Mitgliedern der CDU“) ihre Wirkung verfehlt. 

Auch die Kultusministerin, die in letzter Zeit mehrfach betont hatte, dass die Verbeamtung für sie wieder ein Thema sei, konnte den Berechnungen aus dem SMF wohl nichts Überzeugendes entgegenhalten. Wie denn auch? Wenn man eine ohnehin zu kurze Finanzdecke nur hin und her ziehen kann, dann führen Mehrkosten an einer Stelle mit ziemlicher Sicherheit zu Kürzungen an anderer Stelle. Schon jetzt muss das SMK für rd. 1.800 Beamte im Kultusbereich jährlich rd. 40 Mio. € aus dem Kultusetat an den sog. „Generationenfonds“ abführen, mit dem der Freistaat Vorsorge für die zukünftigen Pensionslasten trifft. Da kann man leicht abschätzen, wie hoch diese Abführungen wären, wenn auch nur 10 % der derzeit rd. 30.000 Lehrer*innen verbeamtet wären und wofür diese Summe dann nicht mehr verwendet werden könnte. 

Beamtenbefürworter werden sofort entgegenhalten, dass der Arbeitgeber für Beamte keine Beiträge an die Sozialversicherung und die VBL abführen muss. Abgesehen davon, dass diese Arbeitgeberanteile pro Kopf geringer sind als die Zuführungen an den Generationenfonds, stärken sie auch die immer schwieriger zu finanzierenden Sozialversicherungssysteme. Der tarifbeschäftigte Lehrer zahlt selbst kräftig in die Rentenversicherung ein, aus der er dann seine Rente erhält, die deutlich geringer ausfällt als die Pension eines vergleichbaren verbeamteten Kollegen, der fast vollständig (von einem sehr geringen Eigenbeitrag bei der Finanzierung der Pensionslasten abgesehen) aus Haushaltsmitteln alimentiert wird – vom Tag seiner Verbeamtung bis zu seinem Tod (und über die Hinterbliebenenpensionen auch noch darüber hinaus). Gerechtigkeit sieht anders aus.  

Dass der sonst so umstrittene Sparminister Prof. Unland die zukünftigen Pensionslasten durch die Zuführungen an den Generationenfonds im laufenden Haushalt sichtbar macht und nicht stillschweigend in die Verantwortung zukünftiger Regierungen verschiebt – wie es viele westdeutsche Bundesländer lange Zeit taten und deshalb heute enorme Probleme mit ihren Pensionslasten haben -, macht es dem Beamtenbund nun schwer, seine Behauptung, dass Beamte „nicht teurer seien als angestellte Lehrer“ auch überzeugend zu belegen. Bisher blieb der SBB jedenfalls die „eigenen Berechnungen“ dazu der Öffentlichkeit schuldig und unterstellte dem SMF lediglich zweifelhafte Berechnungen durch falsche Annahmen.

Wenige Tage nach der erneuten Verbeamtungsoffensive des SBB meldete sich auch der Bundesvorsitzende des Philologenverbandes H.-P. Meidinger  zum gleichen Thema helfend zu Wort (PM vom 08.06.2016). Er prognostizierte für die nicht verbeamtenden Länder Sachsen, Thüringen und Berlin nicht nur dramatischen Lehrermangel, sondern auch Qualitätsverluste an den Schulen. Er versuchte es ebenfalls mit dem schwachen Kostenargument („langfristig nicht teurer“), brachte dann aber auch „handfeste inhaltliche Gründe für die Verbeamtung von Lehrkräften“ ins Spiel. Neben der „Bedeutung schulischer Abschlüsse für das Fortkommen junger Menschen“ und der „notwendigen Unabhängigkeit von Pressionen sowohl des Dienstherren als auch von Elternseite“ ist das für ihn vor allem „die Notwendigkeit, Bildung und Schule von Arbeitskämpfen freizuhalten und für Verlässlichkeit zu sorgen“. 

Da sind wir dann endlich bei des Pudels Kern: Lehrer sollen auch im 21. Jahrhundert brave Staatsdiener sein, denen man ihre „Dienst“bedingungen gesetzlich verordnen kann und die ihre Alimentation mit dem Verzicht auf das Streikrecht bezahlen. Ob das noch zeitgemäß ist, darf zumindest bezweifelt werden. Die GEW, die bundesweit mehrheitlich Mitglieder im Beamtenstatus hat, kämpft jedenfalls gegen das Streikverbot für Beamte. Sie hat deshalb Mitgliedern Rechtschutz gewährt, die wegen einer Streikteilnahme als Beamte Disziplinarstrafen erhielten. Bis zum Bundesverwaltungsgericht ist bisher das Streikverbot der deutschen Beamten bestätigt worden. Das BVerwG hat aber auch einen Widerspruch zum Europarecht und zur Rechtsprechung des EGMR zum Streikrecht von nicht hoheitlich tätigen Beamten festgestellt und dem Gesetzgeber aufgegeben, diesen Widerspruch zu lösen. Der wartet ab, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt, das sich auch noch in diesem Jahr mit dem Beamtenstreikrecht beschäftigen wird. 

Es gibt also viel Bewegung zu diesem Thema. Die Statusfrage darf aber nicht von den eigentlichen  Problemen im Schulbereich ablenken. Die Deckung des Lehrerbedarfes in Sachsen ist keine Statusfrage, sondern eine Frage der Aufwertung und der Wertschätzung des Lehrerberufes in diesem Land – gesellschaftlich und politisch (einschließlich finanzpolitisch). Der Beruf muss so attraktiv werden, dass ihn mehr junge Menschen aus Überzeugung ergreifen wollen – ohne gleichzeitig Staatsdiener auf Lebenszeit werden zu müssen. Und vor Lehrerstreiks schützen gute Tarifverträge allemal besser als Verbote.