Der Personalschlüssel laut SächsKitaG beträgt für:
- Krippe: 1 pädagogische Fachkraft für 5,5 Kinder (ab dem 1.9.2018: 5 Kinder)
- Kindergarten: 1 pädagogische Fachkraft für 12 Kinder
- Hort: 1 pädagogische Fachkraft für 20 Kinder
Der im SächsKitaG festgelegte Personalschlüssel ist bundesweit einer der Schlechtesten. Er ist eine rein rechnerische Größe und lediglich theoretische Basis für die personelle Ausstattung.
Der Personalschlüssel laut SächsKitaG beträgt für:
Die Berechnung geht für Krippen und Kindergärten von 9 Stunden Betreuungszeit pro Tag aus, berücksichtigt dabei jedoch nicht die meist 12-stündigen Öffnungszeiten der Einrichtungen. In den Horten unterstellt der Gesetzgeber eine 6-stündige Betreuungszeit täglich. Ein Ausgleich für Ausfallzeiten der Mitarbeiter*innen durch Weiterbildung, Urlaub und/oder Krankheit ist in der gesetzlichen Formel nicht ausreichend enthalten.
Die Berechnungsformel bedeutet in der Umsetzung
Hinzu kommt, dass die Zahlen oft noch höher sind, da Langzeitkranke nicht einberechnet werden und vielerorts ein Mangel an pädagogischen Fachkräften vorherrscht. Außerdem sind die Zahlen nicht pro real anwesendem Kind berechnet, sondern nach Anwesenheitsstunden.
Das führt in der Regel nicht selten dazu, dass
Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert daher eine Absenkung des Personalschlüssels für Kitas und Horte, um die realen Gegebenheiten zu berücksichtigen.