Die in der Tarifrunde 2016 – Bund und Kommunen – vereinbarten tariflichen Einkommensverbesserungen finden für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 28. April 2016 ohne eigenes Verschulden aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, nur Anwendung, wenn sie dies bis zum 31. Oktober 2016 bei ihrem Arbeitgeber schriftlich beantragen. In unserem Organisationsbereich betrifft das insbesondere Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, die bis zum 28. April ausgeschieden sind, denn die vereinbarte allgemeine Entgelterhöhung von 2,4 % ab 01. März 2016 betrifft auch die seit 01. Juli 2015 neu gefasste SuE-Tabelle.
TVöD - Antragserfordernis für ausgeschiedene Beschäftigte
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