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Infoblatt berufliche Schulen Nr. 5

Teilschulnetzplanung in Anhörung

Zum Entwurf der Teilschulnetzplanung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Montag, dem 30.11.2020, ist über die Webseite www.berufsschulzukunft.sachsen.de veröffentlicht:
„Sachsens Kultusministerium hat den Entwurf eines Teilschulnetzplanes für berufsbildende Schulen zur Anhörung freigegeben."

Nach § 23a des Sächsischen Schulgesetzes erhalten nun die Schulträger, die zehn Landkreise und drei kreisfreien Städte, eine 3-monatige Anhörungsfrist. Der Absatz 7, § 23a SächsSchulG regelt Näheres, u.a. zum Einbeziehen des Landesausschuss(es) für Berufsbildung.

In der Rubrik "Teilschulnetzplanung Berufsbildende Schulen" ist ein Download zu dem Gesamtpapier der Teilschulnetzplanung zu finden. Es umfasst insgesamt 464 Seiten. Dort sind zu jedem der 60 BSZ (zur Zeit 61 BSZ, wobei in Planung steht, dass zwei im Landkreis Nordsachsen zusammengelegt werden) umfangreiche Aussagen zu finden.
Gegliedert nach Schularten der Berufsbildenden Schulen sind es Informationen zu:

  • beizubehaltenden
  • abzugebenden und/oder
  • neu aufzunehmenden Bildungsgängen.  

Dieses umfangreiche und komplexe Werk wird derzeit durch uns ausführlich studiert.
An den Stellen, die zu Herausforderungen bezüglich der Personalplanung und eventueller Personalverschiebungen durch Abordnungen/Versetzungen u.a.m. werden können, wollen wir gewerkschaftlich und personalvertretungsrechtlich vorbereitet sein. 

Laut SMK sollen die Schulleitungen zeitnah mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch kommen. Das kommende Schuljahr 2021/22 werde derzeit nach dem Stand des aktuellen Entwurfes geplant, unbenommen der noch ausstehenden Allgemeinverfügung.

Wir planen Anfang des neuen Kalenderjahres, nach einer vertieften Analyse, auf zu erwartende personelle Folgen der Teilschulnetzplanung aufmerksam zu machen. Zeitgleich werden wir unsere diesbezüglichen, individuellen Beratungsangebote kommunizieren.

Mit dem Schreiben des Präsidenten des Landesamtes für Schule und Bildung vom 07.11.2020 zur

„Vorbereitung des Schuljahres 2021/2022 - Versetzungs- und Abordnungsverfahren sowie Änderung des Beschäftigungsumfangs“ und der Terminsetzung für eventuelle Anträge mit dem 15. Januar 2021 könnten Kolleginnen und Kollegen unter einem zusätzlichen Entscheidungsdruck stehen.

Auch hierzu kann man sich ratsuchend an uns wenden (Erreichbarkeiten auf der zweiten Seite des Infoblattes).

In einer ohnehin pandemiebedingt schwierigen Zeit kurz vor dem Jahreswechsel möchten wir an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichten.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wünschen euch, euren nächsten Angehörigen und Freunden in erster Linie Gesundheit!

 

Mit kollegialen Grüßen

Der Landesarbeitskreis Berufliche Schulen der GEW Sachsen