Zum Inhalt springen

Berufliche Schulen

Teilschulnetzplanung der Berufsbildenden Schulen

Seit dem Jahr 2009 laufen im Freistaat die Bestrebungen, einen neuen und angepassten Teilschulnetzplan für die Berufsbildenden Schulen zu entwickeln. Mit der Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 2017 wurde per §23a die oberste Schulaufsichtsbehörde mit der Teilschulnetzplanung gesetzlich beauftragt. In diesem Sinne gehen die Planungen derzeit in ihre heiße Phase.

Nach dem Neustart im November 2019 sollen die Planungen im Februar 2021 abgeschlossen werden. Zum Schuljahr 2021/22 soll die Teilschulnetzplanung schließlich umgesetzt werden. Wir bedauern ausdrücklich, dass der eng gestrickte Terminplan keine Rücksicht auf den pandemiebedingten Lockdown und die daraus resultierende Diskussions- und Kommunikationspause nimmt.

Die GEW Sachsen arbeitet innerhalb der Gremien, wie z.B. dem Landesausschuss für Berufsbildung, eng mit den verschiedenen Partnern der beruflichen Bildung zusammen. Dabei treten wir vor allem dafür ein, dass ein neues Teilschulnetz keine sozial unverträglichen Personalbewegungen erzeugt.

Insgesamt orientiert sich die GEW Sachsen innerhalb der Diskussion zu den Planungsansätzen an den folgenden Leitlinien/Kriterien:

  • Personalbewegungen sozialverträglich gestalten
    Die Planungen zu den zukünftigen Standorten der beruflichen Bildungsgänge muss mindestens zeitgleich auch die Planung des Fachpersonals beinhalten. Personelle Planungen müssen frühzeitig kommuniziert werden, mit dem Ziel, einvernehmliche Lösungen zu finden. In diesem Zusammenhang müssen, neben der Bedarfslage, transparente und sozialplanerische Kriterien beachtet werden. Sozial unverträgliche und unverhältnismäßige Abordnungen und Versetzungen sind auszuschließen.
  • Planbarkeit und Flexibilität erhalten und fördern
    Das neue Teilschulnetz muss Planbarkeit und Sicherheit für unsere Kolleg*innen gewährleisten und gleichzeitig sicherstellen, dass Berufliche Schulzentren und Ausbildungsbetriebe weiterhin flexibel auf Veränderungen im Ausbildungsmarkt und Anforderungen von Ausbildungsbetrieben reagieren können. Dazu gehören auch gute Ausbildungsbedingungen für Auszubildende, z.B. kurze Wege zur Schule. Diese machen Schulen und Ausbildung attraktiv oder erst möglich.
  • Berufsausbildung stärken
    Die im Koalitionsvertrag geforderte Stärkung der Beruflichen Bildung ist vor allem auch eine Stärkung der Dualen Ausbildung. Die Sicherung von Ausbildungsstandorten und -berufen muss ein starkes Kriterium für ein modernes Teilschulnetz sein.
  • Berufsausbildung ist eine zentrale Aufgabe der BSZ in öffentlicher Trägerschaft
    Die Berufsausbildung sollte unentgeltlich sein - das wird durch BSZ im Freistaat Sachsen abgesichert. Deshalb setzt sich die GEW Sachsen für ein starkes und flächendeckendes öffentlichen Berufsschulnetz ein.
  • Wechsel innerhalb der Ausbildung nicht erschweren
    In vielen Berufsfeldern ermöglicht eine gemeinsame Grundstufe einen flexiblen Wechsel des Ausbildungsschwerpunktes innerhalb der Fachstufe. Diese Flexibilität hilft den Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben. Ein enges und breit aufgestelltes Berufsschulnetz muss einen derartigen Wechsel ohne Schulwechsel innerhalb des Berufsfeldes ermöglichen.

Ab dem September 2020 bietet die GEW Sachsen Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Thema an. Wie wollen diese Veranstaltungen nutzen, um mit unseren Kolleg*innen der Beruflichen Schulzentren auf direktem Weg ins Gespräch zu kommen.

Carsten Müller
Referatsleiter Schulische Bildung