Deutlicher Anstieg der Tabellenentgelte
Rückwirkend zum 1. Januar 2019 steigen sie um 3,01 %, 2020 um 3,12 % und 2021 um 1,29 %. Insgesamt entspricht das einer Steigerung in diesem Zeitraum (bezogen auf 2018) um 7,59 %.
In der Erfahrungsstufe 1 aller Entgeltgruppen ist der Anstieg sogar noch größer: 4,5 % für 2019, 4,3 % für 2020 sowie 1,8 % für 2021. Die unteren Entgeltgruppen profitieren von den Mindestbeträgen der Erhöhungen von 100 € für 2019, 90 € für 2020 und 50 € für 2021. Dadurch ergibt sich übrigens der häufig genannte Steigerungssatz von 3,2 % je für 2019 und 2020 sowie 1,4 % für 2021 insgesamt.
Erhöhung der Angleichungszulage
Die Angleichungszulage wird von derzeit 30 € auf 105 € monatlich erhöht.
Übrigens: Die Amtszulage von 170 € für Lehrkräfte in der E 13 basiert auf der sächsischen Gesetzgebung und war somit nicht im Regelungsbereich dieser Tarifrunde.
Regelungen bei Höhergruppierungen
Es gab absolut keine Bereitschaft der Arbeitgeberseite, Höhergruppierungen auch im Länderbereich endlich stufengleich erfolgen zu lassen. Damit können die diesbezüglich von Seiten des SMK an verschiedenen Stellen geweckten Erwartungen nicht erfüllt werden.
Die GEW Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung und die Regierungsfraktionen nun aufgefordert, die stufengleiche Höhergruppierung oder andere Ausgleichsmaßnahmen übertariflich zu ermöglichen.
Der bisherige Garantiebetrag bei einer Höhergruppierung steigt von 64,01 € auf 180 €.
Sozial- und Erziehungsdienst
Die genauen Verbesserungen für die Erzieher*innen im Landesdienst und Pädagogischen Fachkräfte im Unterricht durch die Übernahme der besonderen kommunalen Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle) lassen sich erst nach den Redaktionsverhandlungen zum Tarifabschluss bewerten. Sie profitieren aber mindestens von den o.g. prozentualen Erhöhungen. Immerhin wurde mit der Einführung der S-Tabelle im TV-L eine wesentliche Forderung der GEW umgesetzt.
Sonstiges
Als Bezugsgröße für die Jahressonderzahlung wird in den kommenden vier Jahren das Tabellenentgelt des Jahres 2018 genutzt. Der Bemessungssatz beträgt wie bereits vereinbart 80 % (EG 9 - 11), 50 % (EG 12 und 13) bzw. 35 % (EG 14 und 15).
Die vorstehenden Regelungen wurden alle rückwirkend zum 1. Januar 2019 vereinbart. Die Mindestlaufzeit des Tarifabschlusses sind 33 Monate bis zum 30. September 2021.
Fazit
Viel Licht bei mehreren Schattengebieten: Deutliche prozentuale Steigerungen der Einkommen, eine spürbare Erhöhung der Angleichungszulage und eine Zusage zu Tarifverhandlungen zum TV EntgO-L einerseits. Das Beibehalten der Regularien bei Höhergruppierungen, das Einfrieren der Jahressonderzahlung und die lange Laufzeit andererseits!
Die Verhandlungen in Potsdam waren schwierig und drohten sogar ergebnislos zu scheitern. Diesen angemessenen Abschluss hätten wir ohne eure starke Streikbeteiligung und die beeindruckenden Kundgebungen nicht erreicht.
Wir danken allen, die sich in dieser Tarifrunde engagiert haben!