TVöD
Stundenabsenkung im TVöD seit dem 1. Januar
Der erste Schritt zur vollständigen Angleichung der Wochenarbeitszeit in Ost und West für die Beschäftigten im TVöD ist vollzogen, ein weiterer folgt 2022. Davon profitieren viele Erzieher*innen. Eine Verschlechterung des Personalschlüssels geht damit nicht einher.
Seit dem 1.1.2022 ist die Verkürzung der Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitstelle für pädagogische Fachkräfte in kommunalen Kindertageseinrichtungen auf 39,5 Stunden wirksam. Und im kommenden Jahr wird es eine weitere Absenkung der (Vollzeit-)Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden geben. Dies ist ein Erfolg, den die Beschäftigten sich in der letzten TVöD-Tarifrunde 2020 erkämpft haben.
Da freie Träger und nicht TVöD-gebundene Kommunen selbst über die Wochenarbeitszeit entscheiden, wird es künftig eine Vielfalt an (Vollzeit-)Wochenarbeitszeiten geben. Dies führt zu der Frage, wie der gesetzliche Personalschlüssel nach dem Sächsischen Kitagesetz (SächsKitaG) künftig umzusetzen ist.
Wir haben bereits im vergangenen Sommer beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) nach dessen Rechtsauffassung zu diesem Thema gefragt und folgende Antwort erhalten:
„Tatsächlich ist die Wochenarbeitszeit für eine vollbeschäftigte pädagogische Fachkraft im SächsKitaG nicht definiert. Nach Auffassung des SMK sind die Personalschlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG Berechnungsschlüssel zur Festlegung von Mindeststandards, die zur Qualitätssicherung und Gewährleistung des Kindeswohls gemäß § 45 SGB VIII dienen sollen. Bei der Festlegung der Mindestpersonalschlüssel zur Gewährleistung des Kindeswohls galt bisher eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, die bei der Berechnung der Personalschlüssel herangezogen wurde. Da es sich um eine Berechnungsgröße zur Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen handelt, dürfen nachträgliche Änderungen in den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht relevant sein.
Die Mindestanforderungen an die Kindertageseinrichtungen können nicht durch tarifrechtliche Vorschriften abgesenkt werden. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, für die Berechnung der Personalschlüssel eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zugrunde zu legen und entsprechend mehr Personal einzustellen.“
04229 Leipzig