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Studium

Studienfinanzierung in Sachsen (nicht nur) in Zeiten der Corona-Pandemie

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das in der „alten“ BRD beschlossen worden ist, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen, wird in diesem Jahr 50 Jahre alt. Dieses Jubiläum ist wie ich finde ein guter Anlass, um wieder einmal einen Blick auf die Studienfinanzierung auch in unserem Bundesland zu werfen.

Schaut man in den Entwurf des Doppelhaushalts 2021/22 für den Freistaat Sachsen, bemerkt man, dass „für die Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Studierende“ für 2021 (75 Millionen Euro) deutlich weniger Mittel eingeplant sind als noch für 2020 (knapp 84 Millionen Euro). (Anmerkung: Die Mittel kommen aus dem Bundeshaushalt, tauchen aber im Landeshaushalt als Einnahmen und Ausgaben auf.)

Ein Laie könnte vielleicht vermuten, dass der Bedarf an staatlicher Studienfinanzierung geringer geworden ist – aber die meisten Leserinnen und Leser dieser Zeitung werden wissen, dass das Gegenteil der  Fall ist. Allerdings passen die genannten Zahlen zum bundesweiten Trend. Der Anteil der durch BAföG geförderten Studierenden ist in der Tendenz immer weiter zurückgegangen – nach den im August 2020 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für 2019 sank die Zahl der geförderten Studierenden gegenüber 2018 um 5,5 %, der Anteil erreichte mit nur noch rund elf Prozent einen historischen Tiefstand.

Die Ursache liegt u. a. darin, dass die Entwicklung des BAföG seit Jahren der der Lebenshaltungskosten hinter­her­hinkt. Auch die letzte Novelle 2019 brachte nicht einmal einen kompletten Inflationsausgleich. Die GEW fordert daher seit Jahren gemeinsam mit vielen anderen Akteuren eine BAföG-Novelle, die eine echte Trendwende bringt – etwa durch eine Anhebung von Fördersätzen und Freibeträgen um mindestens zehn Prozent und eine Umwandlung des Teildarlehens in einen Vollzuschuss. Da dieses Jahr auch Bundestagswahlen stattfinden, sollten wir die politisch Verantwortlichen an das Thema erinnern.

Durch die Defizite im BAföG ist die Zahl der Studierenden, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise mit Nebenjobs finanzieren muss, deutlich gestiegen. Coronabedingt sind viele davon weggefallen. Die Nothilfen, die das BMBF für die Betroffenen nach langem Zögern beschlossen hatte, kamen spät, waren mit erheblichen Hürden bei der Beantragung verbunden und reichten oft nicht aus.
Als „Alternative“ wurden Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angepriesen, die zwar für ein Jahr zinsfrei gestellt worden sind (danach droht der übliche Zinssatz), aber dennoch eine Verschuldung bedeuten. Die GEW hatte frühzeitig eine pauschale Verlängerung des BAföG-Anspruchs für alle zum kollektiven Ausgleich pandemiebedingter Verzögerungen und Benachteiligungen vorgeschlagen.

Apropos Dauer der BAföG-Förderung: Am 16.12. hat der Sächsische Landtag das Sächsische Hochschul­freiheits­gesetz (SächsHSFG) dahingehend ergänzt, dass die Regelstudienzeit von Studierenden, die im vergangenen Sommer- bzw. aktuellen Wintersemester immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, um jeweils ein Semester erhöht wird. Da die Dauer der BAföG-Förderung daran gekoppelt ist, war von den meisten Beteiligten davon ausgegangen worden, dass dies auch eine verlängerte Förderung ermöglicht.

Das Landesamt für Ausbildungsförderung wies jedoch die BAföG-Ämter an, die Förderungshöchstdauer nur für Studierende, deren ursprüngliche Regelstudienzeit nach Beginn des Sommersemesters 2020 endet(e), zu erhöhen.
Die GEW Sachsen unterstützte die Forderung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) nach längerer Fördermöglichkeit für alle BAföG-berechtigten Studierenden. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe war leider nicht klar, ob dies gelingt.
Um zum Ausgangspunkt dieses Beitrags zurückzukommen: Tragen wir gemeinsam dazu bei, dass das BAföG so weiterentwickelt wird, dass es künftig eine krisenfeste Studienfinanzierung ermöglicht und damit das Ziel erreichen hilft, zu dem es 1971 etabliert worden ist.

Torsten Steidten
Referent für Hochschule und Forschung

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