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Bundeswehr an Schulen

Wir lehnen die Kooperationsvereinbarung ab

Am 14. Juni 2019 unterzeichnen Kultusministerium und Bundeswehr eine neue Kooperationsvereinbarung für den Bereich der sächsischen Schulen. Die GEW Sachsen lehnt derartige Vereinbarungen strikt ab!

Foto: Carsten Müller

Die GEW Sachsen lehnt „Kooperationsvereinbarungen“ mit einzelnen Akteuren ab, da ein derartiges Papier immer eine herausgehobene Stellung des betreffenden Akteurs vermittelt. Im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit entscheiden die Lehrer*innen eigenständig, welche Kooperationspartner am Unterricht teilnehmen. Sie müssen sicherstellen, dass alle außerschulischen Kooperationspartner*innen nach dem "Beutelsbacher Konsens" handeln. Dies bedarf keiner eigenständigen Vereinbarung zwischen Bundeswehr und Kultusministerium.

Das politische Bildungsangebot der Bundeswehr ist nicht unabhängig. Die kommunikativ geschulten Jugendoffiziere werden dazu angehalten, die sicherheitspolitischen Positionen des Bundesministeriums für Verteidigung zu vermitteln. Dies ergibt sich aus ihrem Dienst- und Treueverhältnis zwangsläufig.

Dagegen stehen wir dafür, dass der Kern der politischen Bildung die Demokratie- und Toleranzerziehung ist. Eine konsequente Friedenserziehung verhandelt sicherheitspolitische Fragen im Kontext der Menschenrechte und globaler Gerechtigkeit. Eine solche politische Bildung lebt vom Diskurs mit den unmittelbar Beteiligten. Die Bundeswehr ist dabei nur ein einzeln handelnder Akteur. Eher angebracht wäre es, die zuständigen Politiker*innen zu den Themen Verteidigung, Militär und Außenpolitik einzuladen.

In diesem Zusammenhang gilt zudem: Eine militärische Berufswerbung ist kein Bestandteil des Schullebens an den staatlichen Schulen des Freistaates Sachsen! Unserer Überzeugung nach – und gemäß der UN - Kinderrechtscharta – hat die Berufswerbung der Bundeswehr nichts an Schulen verloren. Ebenso darf kein Werbematerial verteilt werden.