Der Wissenschaftsausschuß des Sächsischen Landtags behandelte am 10.9.2012 in nichtöffentlicher Sitzung die vorliegenden Anträge zum Entwurf des Landeshochschulgesetzes und gab seine Empfehlung für die Behandlung im Landtagsplenum ab. Die CDU- und die FDP-Fraktion hatten kurz zuvor noch einen Änderungsantrag eingebracht, der u.a. die Verkürzung der Frist beinhaltet, nach der die beabsichtigten „Langzeitstudiengebühren" wirksam werden, sowie die Möglichkeit für Studierende zum Austritt aus der Verfassten Studierendenschaft. Von vielen Seiten, darunter auch von der GEW Sachsen, wurde dies scharf kritisiert (siehe Pressemitteilung unter „Downloads" und den Beitrag hierzu von Marco Unger, stellvertretender Vorsitzender der GEW Sachsen).
Am 26.9.2012 wurde der Gesetzentwurf in 2. Lesung im Landtag behandelt und mehrheitlich beschlossen - siehe hierzu die Pressemitteilungen vom 24. und 26.9. unter „Downloadsl". Eine Reihe von Änderungsanträgen der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen wurden sämtlich abgelehnt. Der Landesvorstand der GEW beschloß am 21.9. eine Stellungnahme (siehe ebenfalls unter „Downloads").
„Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz" beschlossen
Der Landesvorstand der GEW beschloß am 21.9. eine Stellungnahme.