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Mitgliederinfo Kita und Horte

Rückkehr zum „Regelbetrieb“: Was ist zu tun?

Mit der weiteren Öffnung von Kitas und Horten besteht die Möglichkeit, den Regelbetrieb unter Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen. Damit wird die Verantwortung von der Landesregierung an die Träger und Einrichtungen weitergegeben. Aussagen zum Infektionsschutz der Beschäftigten - insbesondere der Risikogruppen - fehlen. Was können Beschäftigte nun tun?

Unsere Mitgliederinformation dazu:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

natürlich weiß die GEW Sachsen, welcher Aufwand mit der Arbeitsorganisation in den Einrichtungen in den letzten Wochen verbunden war. Auch sind uns die Wünsche der Eltern bewusst und wir würden uns selbstverständlich ebenfalls freuen, wenn die Corona-Pandemie besiegt wäre. Leider ist das nicht der Fall. Nach wie vor gelten für unser aller Zusammenleben aus gutem Grund Schutzregelungen.

Nun hat die Sächsische Landesregierung weitere Öffnungen von Krippen, Kindergärten und Horten auf den Weg gebracht. Sie hat damit nach eigenem Bekunden lediglich „die Möglichkeit” geschaffen, zum Regelbetrieb „unter Corona- Schutzmaßnahmen” zurückzukehren. Dass die Entscheidung über die Realisierbarkeit vor Ort damit bei den Trägern liegt, hat die Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. Viele Eltern gehen vielmehr von der Rückkehr zum Zustand vor der Pandemie aus.

Die damit verbundenen Wünsche können schon rechnerisch nur erfüllt werden, wenn alle Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden. Geschieht dies, wird der Schutz der Beschäftigten einschließlich der zur Risikogruppe gehörenden pädagogischen Fachkräfte aufgegeben und die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes durch die Arbeitgeber weitestgehend ignoriert.

Aus Sicht der GEW Sachsen ist das nicht hinnehmbar. Aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 4 Nr. 6) geht klar hervor, dass es zu den Pflichten eines jeden Arbeitgebers gehört, spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen zu berücksichtigen. 

Wir empfehlen nunmehr Kolleginnen und Kollegen, die zur Risikogruppe gehören: 

  1. sich – falls noch nicht geschehen – wegen eines Attestes an ihren Haus- oder Facharzt zu wenden, auch die Einbeziehung des Betriebsarztes kann ratsam sein,
  2. den Arbeitgeber ggf. nochmals schriftlich auf die Zugehörigkeit zur Risikogruppe aufmerksam zu machen (ein formloses Schreiben stellen wir auf Anfrage gern zur Verfügung) und
  3. den Personalrat/Betriebsrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung einzubeziehen.

Sollte es auf diesem Weg nicht möglich sein, eine Klärung herbeizuführen, besteht für GEW-Mitglieder die Möglichkeit, durch eine Individualklage mit Hilfe des GEW-Rechtsschutzes die Rechtmäßigkeit des Einsatzes in der Kinderbetreuung trotz Zugehörigkeit zur Risikogruppe prüfen zu lassen.

Wir wollen nicht, dass in den Kindertageseinrichtungen Leitungen und Erzieher*innen oder jüngere und ältere Kolleg*innen in Konflikt geraten. Gerade jetzt sollten wir zusammenhalten. Auch diejenigen, die aktuell nicht besonders gefährdet scheinen, da sie nicht zur Risikogruppe gezählt werden, haben ein Recht darauf, gesund zu bleiben. Ein wichtiges Element dafür wäre die Übernahme der Kosten für eine freiwillige Testung durch die Arbeitgeber, wie wir mehrfach gefordert haben. Und manche Debatte müssten wir heute gar nicht führen, wenn frühzeitig Vorsorge getroffen worden wäre: Der Mangel an ausgebildeten pädagogischen Fachkräften wäre vermeidbar gewesen und rächt sich heute bitter. Auch deshalb sollte sich niemand scheuen, zum Instrument der Überlastungsanzeige zu greifen, wenn es erforderlich ist – im eigenen Interesse sowie im Interesse der Kinder. Unsere Kolleg*innen in den GEW-Bezirksbüros Dresden, Leipzig und Chemnitz helfen gern weiter:

Dresden:
0351 43859-0 oder bv-dresden(at)gew-sachsen(dot)de
Ansprechpartner: Matthes Blank

Leipzig:
0341 4947-470 oder bv-leipzig(at)gew-sachsen(dot)de
Ansprechpartnerin: Susanne Richter

Chemnitz:
0371 4022-511 oder bv-chemnitz(at)gew-sachsen(dot)de
Ansprechpartnerin: Karin Matz

 

Herzliche Grüße

Eure Uschi Kruse

Vorsitzende der GEW Sachsen

 

 

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GEW Sachsen

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www.gew-sachsen.de/corona/kontakt