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Resolution zu studentischen Beschäftigungsverhältnissen

Beschluss des Landesausschusses der Studentinnen und Studenten (LASS) der GEW Sachsen

In Ihrer Sitzung am 27. März 2017 hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Höchstvergütungssätze für studentische Beschäftigte an Hochschulen angehoben. Der Landesausschuss der Studentinnen und Studenten in der GEW Sachsen stellt dazu fest:

Nach wie vor sind die Beschäftigungsverhältnisse von Studentinnen und Studenten an deutschen Hochschulen äußerst prekär. Abgesehen von den Berliner Hochschulen gibt es in keinem Bundesland einen Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten regelt. Die Entlohnung der an den Hochschulen tätigen Studentinnen und Studenten ist lediglich durch Empfehlungen der TdL für Höchstsätze geregelt, welche individuell von der Hochschule unterschritten werden können. Auch für Vertragslaufzeiten existieren keine Mindeststandards, sodass studentische Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen nicht als verlässliche Einkommensquelle gelten können. Zudem sind die noch immer bestehenden Unterschiede in der Entlohnung von Studentinnen und Studenten zwischen den neuen und alten Bundesländern nicht akzeptabel.

Als Vertretung der Studentinnen und Studenten in der GEW Sachsen fordern wir die sächsischen Hochschulen auf, die Höchstsätze für die Entlohnung von studentischen Beschäftigten auszuschöpfen und sich gegenüber der Landesregierung für eine Aufnahme der studentischen Beschäftigten in einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst einzusetzen.

Studentische Beschäftigte leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Hochschulen und dürfen nicht länger als Beschäftigte zweiter Klasse gehalten werden. Neben einer angemessenen und gleichwertigen Entlohnung für die studentischen Beschäftigten aller Hochschulen fordern wir, dass die Beschäftigungsverhältnisse zukünftig tarifvertraglich geregelt und mit Mindestvertragslaufzeiten ausgestattet werden.