Beamt*innen
Regelungen zur Besoldungserhöhung und amtsangemessenen Alimentation beschlossen
Der Sächsische Landtag hat in der vergangenen Woche die Übertragung des Tarifergebnisses vom Dezember 2023 auf die Beamt*innen beschlossen.
So werden die Grundgehaltssätze, Familienzuschläge und Amtszulagen ab November 2024 um 4,76% erhöht. Im Februar 2025 schließt sich dann eine weitere Erhöhung um 5,5% an.
Ebenfalls festgeschrieben wurden die bereits angewandten Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie – für das Jahr 2023 sind dies (bei Vollzeit) 1000€ und für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatlich 200€.
Bei Beamt*innen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst betragen diese Werte der Inflationsausgleichszahlung jeweils die Hälfte (500€/100€). Der Anwärtergrundbetrag wird dann im November 2024 um 100€ und im Februar 2025 um 50€ steigen.
Weiterhin wurden Maßnahmen zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation beschlossen. Damit erhalten besoldungsberechtigte Personen eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1% der Summe aus Grundgehalt und Amtszulagen.
Ebenfalls erhöht wird – rückwirkend zum Januar 2024 - in diesem Zusammenhang der Familienzuschlag. In der Stufe 1 beträgt er neu 246€, in der Stufe 2 dann 492€. Stufe 3 ergibt sich dann durch Hinzurechnung von 246€ für das zweite zu berücksichtigende Kind. Die weiteren Stufen ergeben sich durch Hinzurechnung von 699,94€ für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.
Die dazu erforderliche Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes erfolgte im Rahmen des Fünften Dienstrechtsänderungsgesetzes. Zu diesem hat auch die GEW im Rahmen der Mitarbeit im DGB eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. In dieser ging es neben der Begrüßung der entsprechenden Übertragung auch darum, für die Tarifbeschäftigten den vom Gesetzgeber beabsichtigten teilweisen „Ausgleich“ für die nicht mögliche Verbeamtung aufrecht zu erhalten, was u.a. die deutliche Erhöhung der Amtszulage dringend notwendig erscheinen ließe. Ebenfalls in diesem Zusammenhang bekräftigten wir unsere wiederholt vorgetragene Forderung nach einer vergleichbaren Regelung für die Entgeltgruppe E 14.
Mitglied im Lehrer-Hauptpersonalrat)
04229 Leipzig