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Verbeamtung

Probezeitverkürzung möglich

Die GEW Sachsen hat die Staatsregierung Anfang Januar 2019 aufgefordert, bei verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern bisherige gleichwertige Tätigkeiten voll auf die Probezeit anzurechnen. Nun haben wir die Antwort erhalten.

Die Verkürzung der Probezeit ist gemäß § 18 Abs. 1 der Sächsischen Laufbahnverordnung bis zu einer Mindestprobezeit möglich, wenn entsprechende Vordienstzeiten vorliegen. Dies trifft auf hauptberufliche Tätigkeiten zu, die nach Art und Bedeutung gleichwertig sind. Daher haben wir das Kultusministerium aufgefordert, diese Regelung bei verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern voll anzuwenden und die Probezeit bei entsprechenden Voraussetzungen auf die Mindestprobezeit von einem Jahr zu verkürzen. Die reguläre Probezeit beträgt 3 Jahre.

Das Kultusministerium folgt in seiner Antwort nun der Aufforderung der GEW Sachsen. Die Probezeitverkürzung würde „als Ausfluss der Fürsorgepflicht von Amts wegen zur Anwendung gebracht, wenn entsprechende Vordienstzeiten vorliegen“. Eine Antragstellung sei dafür nicht erforderlich. Zuständig dafür ist das Landesamt für Schule und Bildung als Ernennungsbehörde.

Für Rückfragen und Beratung können sich GEW-Mitglieder an das Referat Tarif- und Beamtenpolitik per Mail an referat-tarife(at)gew-sachsen(dot)de oder telefonisch unter 0341 4947-324 wenden.

Fragen und Antworten zum Beamtenrecht beantworten wir im Beamten-Alphabet, das sowohl als Broschüre in unseren Geschäftsstellen als auch online erhältlich ist.

Im Übrigen laufen aktuell die Verhandlungen zur Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen in Sachsen. Weitere Informationen folgen, sobald es dazu ein Ergebnis gibt.

Wir wünschen allen verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern viel Erfolg!

GEW Sachsen


P.S.: Neu verbeamtete GEW-Mitglieder werden gebeten, unserer Mitgliederverwaltung den Wechsel per Mail an mitgliederverwaltung(at)gew-sachsen(dot)de oder telefonisch unter 0341 4947-452 mitzuteilen.

Interessierte können sich unter www.gew-sachsen.de/mitgliedschaft über die Mitgliedschaft bei der GEW Sachsen informieren. Beamtinnen und Beamte sollten sich gewerkschaftlich bei uns engagieren, schließlich zeigt auch auch diese Information zur Probezeit: Gewerkschaft wirkt!

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Fax:  0341 4947-406