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„Plan E“ enthält Altbekanntes und noch viel heiße Luft

Eine erste kurze Bewertung der heute verkündeten Vorschläge des Kulturministers.

In einem Schulleiterbrief und über Interviews in sächsischen Tageszeitungen hat Kultusminister Frank Haubitz heute seinen „Plan E (= Erfolg)“ zur Bekämpfung des akuten Lehrermangels  und zur Hebung der Stimmung in den Lehrerzimmern verkündet – eine Mischung aus Wunschzettel, Verheißungen und Appellen. Was davon bereits auf stabiler, d.h. politisch, rechtlich und finanziell abgesicherter Grundlage steht, ist nur schwer erkennbar. Die Mehrzahl der Vorschläge wird durch „meine Vorstellungen“ oder „dafür werbe ich“ relativiert – ist also offensichtlich noch reine Zukunftsmusik. Einiges ist zudem mit dem Maßnahmenpaket der Staatsregierung vom Oktober 2016 längst beschlossen, nur noch nicht umgesetzt.

Wir werden uns diesen „Plan E“ in den nächsten Tagen genauer ansehen. Hier zunächst eine erste kurze Bewertung:

Selbst bei wohlwollender Betrachtung ergeben die einzelnen angekündigten oder nur angedeuteten Instrumente noch kein Gesamtkonzert. Dirigent Haubitz verteilt vielmehr Taktstöcke an die Schulleiter*innen, die den Mangel vor Ort nun mit größerer Freiheit verwalten dürfen. Damit haben sie den „Schwarzen Peter“, wenn es bei der Unterrichtsversorgung vor Ort weiter klemmt – was angesichts der realen Personalsituation in vielen Schulen höchst wahrscheinlich ist. Auch bei noch so gutem Willen werden viele Schulleiter*innen gar keine Chance haben, weitere Mehrarbeit aus ihrem Kollegium herauszupressen und dabei die älteren Lehrkräfte zu entlasten, z. B. von einer Klassenleitertätigkeit. Viele Vorstellungen des Kultusministers sind von seinen Erfahrungen als Schulleiter eines Gymnasiums mit großem Kollegium geprägt und in kleinen Schulen gar nicht umsetzbar.      

Verbeamtung wird zum (einzigen) nachhaltigen Instrument zur Deckung des Lehrerbedarfes erklärt, aber gleichzeitig als nur befristete Maßnahme für fünf Jahre in Erwägung gezogen. Sie soll als Signal an Lehramtsstudierende und Referendare sowie einst abgewanderte und nun rückkehrwillige Lehrkräfte wirken. Hier wird der Kultusminister sicherlich noch eine Nachhilfestunde in Sachsen Beamtenstatus und Verfassungsrecht belegen, bevor er seine Überzeugungsarbeit in der CDU-Fraktion fortsetzt. Und die Finanzminister der anderen Bundesländer dürften auch noch ein Wörtchen mitreden wollen, bevor sie ihre alimentierten Lehrer mit sächsischen Wurzeln – mitsamt ihren Pensionsansprüchen – gen Heimat ziehen lassen. Wir werden uns in unserer Mitgliederzeitung und auf dieser Webseite mit dem Thema Verbeamtung demnächst ausführlicher beschäftigen.

Die Bestandslehrkräfte werden mit der vagen Ankündigung eines Ausgleichs vertröstet. Dabei ist in den öffentlichen Verlautbarungen von „Beförderungsstellen“ und Arbeitsentlastungen und – allen Ernstes – von der bereits bundesweit im TV-L-Bereich vereinbarten Stufe 6 der Entgelttabelle die Rede. Gleichzeitig wird kurzfristig an ihr „solidarisches Handeln mit der Bereitschaft zur Mehrarbeit“ appelliert. Diese Mehrarbeit soll zukünftig wenigstens allen Lehrkräften mit dem gleichen Stundensatz von 30,27 € vergütet werden.

„Kapitalisierung von Arbeitsvolumen“ ist ein weiteres Stichwort des Haubitz-Planes. Dabei wird erneut die Eigenverantwortung von Schule als „Instrument zur optimalen Ausschöpfung aller vorhandenen Ressourcen“ benannt. Den Schulen wird ein Budget versprochen, das aus Stundenvolumen besteht, das in Geld verwandelt werden kann. Wofür es verwendet werden könnte, wird den Schulleiter*innen beispielhaft erläutert. Jede*r Schulleiter*in weiß, was das konkret für sie / ihn bedeutet. Die Freude darüber dürfte sich in sehr engen Grenzen halten.

Leipzig, 15. November 2017