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Tarif

Noch schnell Amtszulage beantragen?

Einige Lehrkräfte in der E 13, die seit Januar die Amtszulage erhalten, hatten noch auf der letzten Bezügemitteilung den Vermerk, dass der Antrag noch bis 31.12.2019 gestellt werden muss. Dann sollte man schnell handeln!

(Foto: GEW)

Bereits im November informierten wir, dass einige Lehrkräfte in der E 13 mit Amtszulage (ca. 175 Euro, auch Entgeltgruppenzulage) diese noch bis Ende des Jahres beantragen müssen (siehe Artikel „Erinnerung: Amtszulage beantragen?“), sonst könnte es zu Rückforderungen kommen. Anhand der Bezügemitteilungen der letzten Monate lässt sich erkennen, ob dies notwendig ist oder nicht. Auf der Rückseite ist ein entsprechender Vermerk (s. Bild unten). Sollte der Vermerk auf der letzten Bezügemitteilung stehen, empfehlen wir, den Antrag bis 31.12.2019 per Einschreiben an das zuständige LaSuB zu senden. Hier gibt es einen entsprechenden Musterantrag.

Wenn dieser Vermerk auf Rückseite der Bezügemitteilung steht, muss ein Antrag auf Amtszulage gestellt werden.
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